Pflegeversicherung: Erstattung der Coronakosten kann nur der erste Schritt sein
(Berlin) - Nachdem Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eine kurzfristige Entlastung der Pflegeversicherung durch die Erstattung von fünf Milliarden Pandemiekosten aus dem Steuerhaushalt angekündigt hat, muss die gleiche Logik auch für dauerhafte systemfremde Leistungen gelten. Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) fordern deshalb, dass auch die Kosten für die Rentenpunkte pflegender Angehöriger sowie die Ausbildungskosten in der Pflege aus Steuermitteln getragen und die Behandlungskosten in Pflegeheimen von der Krankenversicherung übernommen werden.
"Die Bund-Länder-Kommission für die Zukunft der Pflegeversicherung wird mehrere Monate brauchen, um zu Lösungen zu kommen. Die Pflegeversicherung wird in dieser Zeit Tag für Tag durch Verpflichtungen belastet, die völlig systemfremd sind", so der DEVAP-Vorsitzende Wilfried Wesemann. Allein die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige hätten sich in den vergangenen zehn Jahren fast vervierfacht und liegen inzwischen bei 3,7 Milliarden Euro jährlich.
"Die Pflegeversicherung hat wichtige Aufgaben, die sie finanzieren muss. Sie ist kein Selbstbedienungsladen für andere politische Maßnahmen", so bpa-Präsident Bernd Meurer. "Diese Kosten den eigentlich zuständigen Systemen zuzuordnen, ist eine Frage der Gerechtigkeit und kann unabhängig von einer großen Systemreform erfolgen."
Die Verbände fordern deshalb umgehend eine Entlastung der Pflegeversicherung auch bei den laufenden systemfremden Belastungen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle, Norbert Grote, Hauptgeschäftsführer(in), Friedrichstr. 148, 10117 Berlin, Telefon: 030 30878860