Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Pflegeversicherung zukunftssicher zu machen / Fasbender: “Pflegeversicherung gehört in eine Reform der Sozialversicherung aus einem Guss!”

(Frankfurt am Main) - Angesichts der dramatisch anwachsenden Finanzlücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung fordert die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) einen Systemwechsel, der den Umbau der Sozialversicherung insgesamt vorbereite. “Bereits zehn Jahre nach der Einführung tickt im System der gesetzlichen Pflegeversicherung eine demografische Zeitbombe. Deren Entschärfung verlangt keine kleinen Reparaturarbeiten. Nötig ist vielmehr eine neue Grundlage für einen umfassenden Systemumbau und dessen konsequente schrittweise Umsetzung”, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender mit Blick auf die morgige 01. Oktober) Bundestagsdebatte.

Wer eine solide Antwort auf die Frage geben wolle, wie in Deutschland mehr Wachstum und Beschäftigung zu erzeugen sei, der müsse zeigen, wie sich die immer stärker auseinander klaffende Schere zwischen Brutto- und Nettoentgelten schließen lasse. Dazu erforderlich sei ein umfassendes Reformwerk der Sozialversicherung nach einheitlichen Prinzipien. Die Eckpfeiler seien: Abkoppelung der Sozialversicherung vom Faktor Arbeit, eine Differenzierung in verpflichtende Grundsicherung und optionale Zusatzleistungen sowie Privatisierung.

Die VhU verwies zustimmend auf ein von Prof. Johann Eekhoff von der Universität Köln entwickeltes Modell, das eine unverzügliche Privatisierung der gesetzlichen Pflegeversicherung vorsehe. Es solle weiter eine Pflicht für eine Basisabsicherung des Pflegerisikos geben. Der Arbeitgeberbeitrag ist nach Eekhoffs Konzept an die Arbeitnehmer auszuzahlen. Ein sozialer Ausgleich gehöre sinnvoller Weise ins Steuersystem. Dieses Modell entspreche im wesentlichen dem Konzept der Gesundheitsprämie, das die Arbeitgeber für die gesetzliche Krankenversicherung fordern.

Aber auch unabhängig von der Forderung nach einem Systemwechsel sei der Entwurf eines Kinder-Berücksichtigungs-Gesetzes der Bundesregierung ordnungspolitisch abzulehnen. Denn der Familienlastenausgleich sei eine aus dem Steueraufkommen zu finanzierende gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sachgerecht durch einen Zuschlag zum Kindergeld verwirklicht werden sollte.

Außerdem verfehle dieser Vorstoß den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, indem er eine Zusatzbelastung der Kinderlosen, aber keine Entlastung der Personen mit Kindern vorsehe. Der Vorstoß ziele allein darauf ab, mehr Geld in ein defizitäres System der Sozialversicherung zu pumpen.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt Telefon: 069/95808-0, Telefax: 069/95808-126

NEWS TEILEN: