Phonoverband: PCgo und PC Magazin leiten zu illegalem Verhalten an und drucken Öffentliche Rügen des Pressrats nicht ab
(Berlin) - Obwohl der Deutsche Presserat bereits im Dezember gegen die Computermagazine PCgo und PC Magazin öffentliche Rügen mit Abdruckverpflichtung wegen detaillierter Anleitungen zu illegalen Downloads ausgesprochen hat, sind diese bis heute nicht abgedruckt worden. Darauf hat der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft am Montag in Berlin hingewiesen. Die öffentliche Rüge mit Abdruckverpflichtung ist die schärfste Sanktionsmöglichkeit des Presserates, der damit den Beschwerden mehrerer Labels stattgegeben hatte. Statt die Rüge abzudrucken, titelt die Zeitschrift PCgo in der aktuellen Ausgabe erneut: `Original-Filme perfekt geknackt´, betont Rechtsanwalt Barend Bakker von Waldorf Rechtsanwälte, die das Verfahren geführt hatten.
Das PC Magazin hatte in den Ausgaben 6/2006 und 8/2006 unter den Überschriften Chinas illegale Download-Sites und Hier klaut Deutschland detaillierte Beschreibungen veröffentlicht, wie sich Leser illegal Musik aus dem Internet beschaffen können. Eine Berichterstattung über Raubkopien ist grundsätzlich legitim. Jedoch muss das Bericht erstattende Medium gewährleisten, dass der entsprechende Artikel nicht als Anleitung zum (illegalen) Download benutzt werden kann, heißt es in der Begründung des Presserates. Mit dem Ansehen der Presse sei es nicht vereinbar, wenn ein Medium durch die detaillierte Darstellung eines illegalen Vorganges jedem Rezipienten ermögliche, Raubkopien aus dem Internet zu ziehen.
In einem ähnlich gelagerten Fall berichtete PC Go unter dem Titel Download Zone Russland über den illegalen Download von Software und Musik aus Russland. Hier wird das Urheberrecht völlig ignoriert, heißt es auf der Titelseite. Und weiter: Da gibt es einfach alles! Kinderleicht und ohne Russisch-Kenntnisse alles finden. Dazu bietet die beigelegte DVD Spezialsoftware zum Download von Software, Filmen und MP3-Dateien. Wenige schwarze Schafe, die mit reißerischen Titeln Auflage machen, schaden so einer ganzen Zeitschriftengattung, die überwiegend seriös berichtet. Auch zwei Ausgaben später die Rügen des Presserates nicht abzudrucken, hat mit fairer Berichterstattung wenig zu tun, sagt Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.
Pressestelle
Oranienburger Str. 67-68, 10117 Berlin
Telefon: (030) 590038-0, Telefax: (030) 590038-38
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