Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.
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PKS 2026 Hohe Fallzahlen, schwächere Ermittlungen – Bundesinnenminister Dobrindt und BKA-Chef bestätigen Sorge der Deutschen Kinderhilfe

(Berlin) - Die heute vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bestätigt die anhaltend hohe Belastung im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder im Netz. Gleichzeitig warnen die Sicherheitsbehörden vor spürbaren Einschränkungen bei der Strafverfolgung – genau vor dieser gefährlichen Entwicklung hat die Deutsche Kinderhilfe in den vergangenen Wochen immer wieder gewarnt, in schriftlicher Form gewandt an die EU- Kommission und EU- Parlamentarier, im Rahmen einer Social Media- Kampagne und mit umfassenden Presseinformationen.

Hohe Fallzahlen bleiben Realität
Auch 2025 bewegen sich die Zahlen im Bereich der Verbreitung, des Besitzes und Erwerbs von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.

Die PKS weist hier erneut über 40.000 registrierte Fälle jährlich aus – ein Wert, der deutlich macht, dass das Problem nicht abnimmt, sondern sich strukturell verfestigt hat. Diese Zahlen stehen für tausende reale Opfer konkreter Gewalt gegen Kinder.

Weniger Hinweise durch Wegfall der EU-Regelung
Parallel zu diesen hohen Fallzahlen verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für Ermittlungen erheblich. Ein Großteil der bisherigen Verfahren basiert auf Hinweisen internationaler Plattformen, die über das National Center for Missing & Exploited Children aus den USA an deutsche Behörden übermittelt werden.

Der Präsident des BKA Holger Münch machte heute deutlich, dass genau diese Hinweise maßgeblich für die Einleitung von Ermittlungen sind. Gleichzeitig ist mit dem Auslaufen der europäischen Interimsverordnung Anfang April eine zentrale Rechtsgrundlage entfallen.

Innenminister warnt vor massiven Folgen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte die Sorgen ausdrücklich und erklärte, dass eigene Erkenntnisse innerhalb Europas auf absehbare Zeit nicht mehr generiert werden können. Zugleich sei derzeit nicht absehbar, in welchem Umfang weiterhin Hinweise aus den USA eingehen werden. Insgesamt werde die Ermittlungsarbeit dadurch deutlich erschwert.
Besonders kritisch sei, dass selbst bei einer weiterhin bestehenden freiwilligen Meldungsbereitschaft großer Plattformen die notwendige rechtliche Sicherheit und Verlässlichkeit fehle. Der Innenminister drängte deshalb ausdrücklich darauf, auf

europäischer Ebene kurzfristig eine Lösung zu finden und einen erneuten Versuch zur Fortführung beziehungsweise Anpassung der bisherigen Interimsverordnung zu unternehmen.
Digitale Hinweise retten Kinder
Die Deutsche Kinderhilfe weist erneut darauf hin, dass digitale Spuren häufig der einzige Ausgangspunkt für Ermittlungen sind. Der sogenannte Hashwertabgleich, also das Erkennen bereits bekannter Missbrauchsdarstellungen anhand digitaler Fingerabdrücke, ermöglicht es, Täter zu identifizieren und Kinder zu schützen. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich eindeutig strafbare Inhalte.

Zahlreiche Fälle in Deutschland belegen die Bedeutung dieser Technik. Von schwersten Missbrauchstaten an Säuglingen bis hin zu großen Komplexverfahren wie in Lügde und Bergisch Gladbach waren digitale Hinweise immer wieder der entscheidende Ansatzpunkt für Ermittlungen.

Warnungen der Deutschen Kinderhilfe bestätigen sich
Die Deutsche Kinderhilfe hat in den vergangenen Wochen immer wieder darauf hingewiesen, dass mit dem Wegfall der europäischen Regelung eine gefährliche Lücke im Kinderschutz entsteht. Die heutigen Aussagen des Bundesinnenministers und des BKA-Präsidenten bestätigen diese Einschätzung nun ausdrücklich.

Weniger Hinweise führen zwangsläufig zu weniger Ermittlungen, weniger identifizierten Tätern und in der Folge dazu, dass weniger Kinder geschützt und gerettet werden können.

Klare Forderung: Sofortige Anschlusslösung und Anpassung der Interimsverordnung
Angesichts der aktuellen Entwicklung fordert die Deutsche Kinderhilfe eine sofortige europäische Anschlussregelung, die den Hashwertabgleich als unverzichtbaren Mindeststandard sichert und zugleich eine verlässliche Grundlage für internationale Meldestrukturen schafft.

Zugleich unterstützt die Deutsche Kinderhilfe ausdrücklich die Forderung, die bisherige Interimsverordnung nicht ersatzlos auslaufen zu lassen, sondern kurzfristig zu verlängern oder anzupassen, um die entstandene Schutzlücke umgehend zu schließen.

Kinderschutz darf nicht von politischen Verzögerungen oder rechtlicher Unsicherheit abhängig sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V., Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Telefon: 030 24342940

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