Planungssicherheit für den Flughafen Frankfurt und seine Anwohner / Schriftliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes liegt vor!
(Berlin) - Das Bundesverwaltungsgerichts hat heute die schriftliche Begründung seines Urteils vom 4. April 2012 (Az. 4 C 6.10 u.a.) zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens vorgelegt. Hierzu erklärt der Flughafenverband ADV:
"Mit der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Planfeststellungsverfahren und der Nachtflugregelung am Flughafen Frankfurt herrscht jetzt endgültig Planungssicherheit für den Flughafen Frankfurt und die Flughafenanwohner", so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Das Urteil schafft einen verlässlichen Rahmen für den Ausbau und die weitere Entwicklung des größten deutschen Flughafens. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat das Kontingent von durchschnittlich 133 planmäßigen Flügen in den beiden Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr bestätigt.
Der Flughafenverband ADV sieht in den heute veröffentlichten schriftlichen Urteilsgründen des Bundesverwaltungsgerichtes über Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main keine zusätzlichen Auflagen für den Betrieb des Frankfurter Flughafens.
Quelle und Kontaktadresse:
ADV Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. - Der Flughafenverband
Pressestelle
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Telefon: (030) 310118-0, Telefax: (030) 310118-90
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