Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)
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Politik beschließt Vernichtung der kleineren Postdienste / BdKEP verlangt die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahren und das Ende der Umsatzsteuerbefreiung

(Hamburg) - Der vorläufige Beschluss der Koalitionsrunde, die Menge der in das Entsendegesetz einzubeziehenden Briefdienste einzugrenzen, verkennt die Tatsachen im Postmarkt. Er ändert an der Tarifgemeinheit von ver.di und Deutscher Post nichts. Er ändert lediglich das politisch geforderte Quorum von 50 Prozent zu Gunsten des vorliegenden Mindestlohntarifvertrages, aber nichts an der Lohnerhöhung für viele Betriebe im zweistelligen Prozentbereich.

Betroffen von dieser überproportionalen Lohnerhöhung sind nicht nur die Billiglohnländer in Ostdeutschland, ausgenommen Berlin, sondern auch z.B. Schleswig-Holstein und Friesland. In Thüringen liegt laut Bundesnetzagentur das durchschnittliche Lohnniveau der Lizenznehmer bei 6 Euro, in Hessen dagegen bei 9,64 Euro. Der überhöhte Mindestlohn trifft vorwiegend die ca. 1.000 kleinen Betriebe, die nicht zu PIN oder TNT gehören. Es sind die Betriebe, die die Postlandschaft bisher zum blühen gebracht haben.

„Es ist wie bei Jakob und Esau,“ sagt der BdKEP-Vorsitzende Rudolf Pfeiffer, „die Politik verkauft kurzsichtig die unzähligen kleineren Postdienste für ein Linsengericht, nur um die in Meseberg voreilig gegebene Zusage einzuhalten.“

Zu den Lohnerhöhungen kommt als Wettbewerbshindernis hinzu die fortgesetzte Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post, die Rabatte, die die Deutsche Post ab 1.1.2008 Großversendern geben kann und die sie jetzt schon anbietet und die zu erwartende Zurückhaltung der Banken bei Krediten. Dieser Vierklang wird Betriebe in den strukturschwachen Gebieten in die Insolvenz treiben und eindeutig Arbeitsplätze vernichten. Das Entsendegesetz wird zum Killer jeglicher Politik und Förderung für strukturschwache Regionen.

Der BdKEP verlangt, dass die Politik die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post beendet, das Gesetzgebungsverfahren zum Mindestlohn aussetzt und die Tarifautonomie wieder herstellt. Es muss ein Mindestlohntarifvertrag entsprechend dem Tarifvertragsgesetz neu verhandelt und die Belange der klein- und mittelständischen Postbetriebe berücksichtigt werden. Die Lohnerhöhung für Postbetriebe muss im Rahmen bleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Pressestelle Kieler Str. 464-470 C, 22525 Hamburg Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490

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