Politik der kleinen Reformschritte statt Endlosdiskussion um große Unternehmenssteuerreform
(Berlin) - Nicht abwarten, sondern handeln, fordert die Bundessteuerberaterkammer von der Steuerpolitik. Planungschaos und Steuerbürokratie plagen Wirtschaft und Steuerberater. Statt Endlosdiskussionen um Reformmodelle und Tarifsenkungen hilft nur die aktive Politik der kleinen Reformschritte, so die Botschaft von Präsident Dr. Klaus Heilgeist bei der Jahrespressekonferenz der Bundessteuerberaterkammer am 7. März in Berlin.
Die komplizierten und durch hektische Gesetzgebung oft unausgereiften Steuergesetze führen nach den Worten von Heilgeist dazu, dass Steuerberatern wertvolle Zeit für die vorausschauende Beratung der Mandanten verloren geht. Dies gilt umso mehr, seit Steuerberater nach Auffassung des Bundesgerichthofs ihre Mandanten jetzt auch über alle in der Tagespresse angekündigten noch nicht verabschiedeten Steuerrechtsänderungen informieren müssen. Zu den Forderungen an die Steuerpolitik zählt der BStBK-Präsident deshalb in erster Linie mehr Planungssicherheit durch ein einziges, rechtzeitig verabschiedetes Jahressteuergesetz und eine höhere Praktikabilität der Steuergesetze. Außerdem müsste das Steuerrecht von Subventionen und anderen Lenkungsnormen befreit werden. Für eine bessere Gesetzesqualität fordert Heilgeist vor jeder grundlegenden Steuersystemänderung eine Erprobungsphase. Böse Überraschungen aus Brüssel und Luxemburg müssten durch die Vereinbarkeit von nationalen Gesetzen mit dem EU-Recht vermieden werden.
Die Gewerbesteuer ist im internationalen Wettbewerb ein standortfeindlicher Fremdkörper im Steuersystem und muss weg, folgerte BStBK-Vizepräsident Manfred Dehler angesichts der aktuellen Standortdiskussion. Er plädierte für den vom Deutschen wissenschaftlichen Institut der Steuerberater vorgeschlagenen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung würden Deutschland isolieren, da sie für ausländische Investoren nicht mehr nachvollziehbar seien. Mit Blick auf internationale Gepflogenheiten müssten derartige Insellösungen in Zukunft vermieden werden. Dehler bekräftigte die Kritik der Bundessteuerberaterkammer am neuen EÜR-Formular, das weder betriebswirtschaftlichen Aussagewert für den Unternehmer noch für Geldgeber hätte. Statt der ursprünglich beabsichtigten Förderung von Kleinunternehmen bringe es einzig neuen bürokratischen Ballast. Die Bundessteuerberaterkammer fordert, auch in Zukunft eine formlose Gewinnermittlung zuzulassen.
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