Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.
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Politik muss klare Rahmenbedingungen für Ressourcensicherung schaffen / BDE positioniert sich zu Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Altpapiersammlung

(Berlin) - Grundsätzlich begrüßt der BDE, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit seiner Entscheidung vom 18.06.2009 ein Stück Klarheit zur wohl facettenreichsten Fallgestaltung der Abfall- und Wertstoffsammlung in deutschen Städten und Gemeinden geschaffen hat. Die Entscheidung zeigt exemplarisch, dass unsere Gesellschaft für das sowohl von der Bundesregierung als auch von der EU-Kommission verfolgte strategische Ziel der Ressourcensicherung zeitnah grundlegende politische und gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen muss. Darauf haben auch die Richter des BVerwG in Leipzig ausdrücklich hingewiesen.

Gerichtliche Auslegungen wie die Entscheidung des BVerwG und Einzelreparaturen an bestehenden Gesetzen können zwar Streitfragen, die aus der fehlenden Markttauglichkeit bestehender Regelungen entstanden sind, in Details beantworten und dabei Besitzstände der einen oder anderen Partei vor Innovationen bewahren. Die bis dato ordnungsrechtlich geprägte Auseinandersetzung um die Entsorgung muss aber als Kernelement der vorausschauenden, ökologischen Wirtschafts- und Industriepolitik weitergeführt werden.

Als maßgebendes Industrieland in Europa ist Deutschland auf die verlässliche Versorgung mit Rohstoffen angewiesen. Nach der Talfahrt der aktuellen Krise ist schon kurz- bis mittelfristig mit einer weltweiten Verknappung und der unkalkulierbaren Verteuerung maßgebender Rohstoffe zu rechnen. Abfälle sind die einzige dauerhaft nutzbare heimische Rohstoffquelle, die unser Land zur Verfügung hat und die es von den volatilen Importmärkten unabhängiger machen kann. Auf die Nutzung dieser Ressourcen kann unsere Wirtschaft nicht verzichten.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, wer in Zeiten hoher Preise bestimmte Abfälle sammeln darf. Die Politik hat - weit über die vom BVerwG entschiedene Fallgestaltung hinaus - zu entscheiden, wen der Staat durch geeignete Rahmenbedingungen in die Lage versetzen muss, die Industrie durch ein System aus Erfassung, Logistik, Aufbereitung und Vermarktung von Rohstoffen mit den für sie lebensnotwendigen Ressourcen zu versorgen. Diese für die weitere Entwicklung unserer Volkswirtschaft entscheidende Aufgabe ist definitiv nicht Sache öffentlicher Körperschaften, sondern der freien Wirtschaft. In einem entstehenden komplexen Rohstoffmarkt werden nur Wirtschaftsunternehmen ihre Prozesse, Preise und Qualitäten unter dem Druck des Wettbewerbs zum Vorteil der Kunden kontinuierlich verbessern. Nur so können die volkswirtschaftlichen und ökologischen Chancen der Rohstoffversorgung genutzt werden.

Der BDE fordert die maßgebenden politischen Kräfte unseres Landes auf, die zu Beginn der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der EU-Abfall­rahmenrichtlinie anstehende Novellierung der einschlägigen deutschen Gesetze zu nutzen, um die Rohstoffwirtschaft und damit die Ressourcensicherung konsequent weiter zu entwickeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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