Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Popkomm: Kulturrat fordert Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat am 8. Oktober 2008 zur Eröffnung der Musikmesse Popkomm in Berlin seine Forderung bekräftigt, die urheberrechtliche Schutzfrist für Tonträger von 50 auf 95 Jahre zu verlängern.

Gegenwärtig beträgt die Schutzfrist für Tonträger europaweit 50 Jahre nach Erscheinen der Aufnahme. Während dieses Zeitraums erhalten die Musiker, die an der Aufnahme beteiligt waren, Entgelte aus Lizenzeinnahmen, soweit diese vertraglich vereinbart wurden. Außer-dem erhalten sie gesetzliche Vergütungen, wenn diese Tonträger öffentlich gesendet oder gespielt werden. Gerade diese Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen sind für unbekannte Musiker und insbesondere Studiomusiker, die keine vertraglichen Ansprüche auf Lizenzbeteiligungen haben, besonders wichtig zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, können sie doch nicht an die Hersteller abgetreten werden, sondern kommen wahrgenommen durch die Verwertungsgesellschaften den ausübenden Künstler unmittelbar zugute. Häufig sind die Aufnahmen im Unterschied zu den Werken der Urheber, die bis 70 Jahre nach Tod des Ur-hebers geschützt werden, schon zu Lebzeiten der ausübenden Künstler gemeinfrei, können also von Dritten verwertet werden, ohne dass die Urheber an den Erlösen partizipieren.

Der Deutsche Kulturrat erachtet die Schutzfristverlängerung als einen positiven Weg zur Verbesserung der sozialen Lage der ausübenden Künstler und hier besonders der nament-lich nicht genannten Studiomusiker. Als innovativ erachtet der Deutsche Kulturrat die Einrich-tung des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Fonds, der aus den zusätzlichen Ein-nahmen aus der verlängerten Schutzfrist gespeist werden soll.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die urheber-rechtliche Schutzfrist für alle audiovisuellen Werken, also auch für Tonträger, muss von 50 auf 95 Jahre nach Erscheinen der Aufnahme erhöht werden. Immer häufiger werden Musik-aufnahmen schon zu Lebzeiten der ausübenden Künstler gemeinfrei, können also von Drit-ten verwertet werden, ohne dass die Musiker an den Erlösen partizipieren. Dieser Ungerech-tigkeit sollte die Politik so schnell wie möglich einen Riegel vorschieben.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Olaf Zimmermann, Geschäftsführer Chausseestr. 103, 10115 Berlin Telefon: (030) 24728014, Telefax: (030) 24721245

(tr)

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