Position des ZVEI zu den Vorstellungen der Bundesjustizministerin zur künftigen Urheberrechtspolitik
(Frankfurt am Main) - Der ZVEI und sein Fachverband Consumer Electronics befürworten grundsätzlich angemessene Vergütungen für Urheber, wenn ihre Werke in analoger oder digitaler Form vervielfältigt werden und diese Vervielfältigung nicht beispielsweise durch technische Kopiersperren der Rechteinhaber verhindert wird.
Der ZVEI warnt allerdings vor überzogenen Vorstellungen einer zukünftigen Urheberrechtspolitik und einer damit einhergehenden Definition des Begriffes der Angemessenheit der Vergütungssätze.
Eine künftige Urheberrechtspolitik muss die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Verteilungsgerechtigkeit sowie Gleichbehandlung gegenüber denjenigen Gruppen wahren, die letztlich für das Gebührenaufkommen sorgen, und das sind bislang in Deutschland die Gerätehersteller und die Hersteller von Aufzeichnungsmedien.
Die von den Urheberrechtsverbänden und offenbar auch von der Bundesregierung angedachte Erhöhung von Urheberrechtsabgaben sollte daher mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Verteilungsgerechtigkeit und Gleichbehandlung im Einklang stehen.
Das gilt auch bei der Diskussion um die Einbeziehung neuer Gerätetypen in die Abgabepflicht. So sind zum Beispiel bei Geräten der CE-Industrie mit implementierten technischen Kopiersperren Abgaben ohnehin ungerechtfertigt, da eine urheberrechtsrelevante Nutzung (Erstkopiervorgang) nicht stattfindet bzw. stattfinden kann.
Heftig kritisiert wird vom Fachverband Consumer Electronics, dass die Initiative der Bundesregierung die Situation und die Entwicklung in den anderen EU-Mitgliedsländern nicht berücksichtigt, in denen erheblich niedrigere Abgaben gefordert werden. Der Einbezug der unterschiedlichen Gegebenheiten ist unabdingbar, um dem Entstehen eines Gebührengefälles und damit einhergehender Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas entgegenzuwirken. Dieses würde dazu führen, dass bei Herstellern und Anbietern abgabenpflichtiger Geräte die Frage nach günstigeren Standorten aufgeworfen wird. Gerade durch die in diesem Feld rasch zunehmende Bedeutung des E-Commerce drohen hier massive Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Standortes Deutschland.
Zudem sollte berücksichtigt werden, dass die europäischen Gremien derzeit über den Erlass einer europäischen Urheberrechtsrichtlinie beraten. Es wäre also verfrüht, bereits jetzt über eine Änderung des deutschen Urheberrechtsgesetzes zu entscheiden, wohlwissend, dass eine europäische Urheberrechtsrichtlinie Einfluss auf die Ausgestaltung des nationalen Urheberrechtsgesetzes haben könnte.
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