Positive Aspekte der Unternehmenssteuerreform überwiegen
(Berlin) - Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), äußert sich zufrieden über die Mittelstandskomponenten der geplanten Unternehmenssteuerreform und über die deutliche Senkung der Gesamtsteuerbelastung. Damit wurden entsprechende Forderungen des DStV erfüllt.
Begrüßenswert ist insbesondere, dass die generelle Hinzurechnung von Zinsen für ertragssteuerliche Zwecke nunmehr endgültig vom Tisch ist. Die in diesem Zusammenhang geplante Freigrenze von Zinsaufwendungen in Höhe von einer Million Euro befreit nach Pinnes Auffassung die meisten Mittelständler von der Substanzbesteuerung. Darüber hinaus profitiert der Mittelstand von einem Freibetrag von 100.000 Euro bei der Einbeziehung von Zinsen in die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage. Problematisch ist hier allerdings die Ausweitung des Zinsbegriffes auf die Zinsbestandteile in Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen. Die Festschreibung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung eröffnet dem Gesetzgeber ein Einfallstor für zukünftige Erhöhungen des Hinzurechnungsanteils, gibt Pinne außerdem zu bedenken.
Die unterschiedliche Belastung von thesaurierten und entnommenen Gewinnen bei Personengesellschaften zieht nach Auffassung Pinnes enorme bürokratische Pflichten für die Betroffenen nach sich. Dies mindert ein wenig die Freude über die Senkung der Steuerbelastung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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