Post darf im Firmennamen von jedem verwendet werden
(Hamburg) - Nach inzwischen jahrelangem zähen Ringen hat das OLG Köln der Berufungsklage eines Briefdienstes auf Beibehaltung des Namens Regional Post gegen die Klage der Deutschen Post AG Recht gegeben.
Der Markeneintrag Post, dessen Löschung trotz des Antrags des BdKEP und weiterer Antragsteller noch in der Schwebe ist, kann nicht soweit Geltung beanspruchen, dass die Benutzung zusammengesetzter Wort/Bild Marken wie in diesem Fall RegioPost und Regional Post von der Deutschen Post untersagt werden können (AZ 6 U 42/01), so die Begründung des Gerichts unter anderem.
Dieses Urteil ist aufgrund eines zwischenzeitlich ergangenen BGH-Urteils rechtsverbindlich und hat somit Bedeutung für alle anderen Gerichtsverfahren, in denen die Deutsche Post bundesweit in ähnlicher Weise versucht, die Benutzung des beschreibenden Wortes Post im Firmennamen eines Briefdienstes untersagen zu lassen.
Darüber hinaus ist vom Marken- und Patentamt in erster Instanz das Rechtsmittel der Deutschen Post gegen den Markeneintrag des von allen Briefdiensten frei verwendbaren BdKEP-Tagesstempel KEPnet mit der Aufschrift Poststempel abgelehnt worden. Auch hier konnte die Deutsche Post ihren Markeneintrag Post nicht geltend machen(siehe www.kurier.com). Beschreibend verwendete Worte wie Poststempel können nicht durch eine Marke aus dem allgemeinen Sprachgebrauch verdrängt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)
Steenwisch 23, 22527 Hamburg
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