Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Postmindestlohn: BdKEP fordert Klarstellung durch Bundesarbeitsministerin / Arbeitgeberverband BdKEP möchte Tarifabschluss erreichen

(Hamburg) - Im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat heute (2. Februar 2010) der BdKEP Bundesarbeitsministerin von der Leyen aufgefordert, öffentlich klarzustellen, dass die Rechtsverordnung Postmindestlohn nicht anzuwenden ist, da sie als nichtige Rechtsverordnung niemanden bindet. Nach Wahrnehmung des BdKEP scheint über das Schicksal des Postmindestlohnes in der Öffentlichkeit Unsicherheit zu bestehen, die vor allem von der Gewerkschaft ver.di geschürt wird. Besonders gegenüber der Bundesagentur für Arbeit wäre die vom BdKEP geforderte Klarstellung wichtig, da diese sich bisher in Ausschreibungen und bei Arbeitsförderungen immer geweigert hatte, die Nichtigkeit der Rechtsverordnung seit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes im März 2008 anzuerkennen.

"Bei einer nichtigen Rechtsnorm verbietet sich selbstverständlich auch eine "rechtsförmliche Aufhebung", denn was nichtig ist und demzufolge nicht existent, kann nicht aufgehoben werden," so Axel G. Günther, Anwalt des BdKEP in der Sache Postmindestlohn vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Gleichzeitig hat der BdKEP Frau von der Leyen gebeten, zwischen dem Arbeitgeberverband BdKEP und den im Wettbewerbsmarkt nicht tariffähigen Gewerkschaften zu moderieren. Der BdKEP ist sehr daran interessiert, zu einem Abschluss von branchenweit verbindlichen Mindestarbeitsbedingungen zu kommen, damit die bisher in der Branche gültigen und weitestgehend akzeptierten Mindestlöhne nicht unterlaufen werden. 7,50 Euro je Stunde ist das Minimum, was die Branche bisher in den alten Bundesländern gezahlt hat. In den Ballungsgebieten wurden bereits deutlich höhere Löhne durch die besseren Marktbedingungen vereinbart.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Pressestelle Kleine Bahnstr. 8, 22525 Hamburg Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490

NEWS TEILEN: