Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Präsident Ude zum Feinstaub-Urteil des Europäischen Gerichtshofes / Feinstaub muss an der Quelle bekämpft werden - EU, Bund und Länder müssen endlich handeln

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag fordert nach dem heutigen (25. Juli 2008) Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Umweltzonen Bund, Länder und die Europäische Union auf, Maßnahmen zu unterstützen, um die Feinstaubbelastung wirksam reduzieren zu können. „Das Übel muss endlich an der Wurzel bekämpft werden und nicht nur dort, wo die Auswirkungen am schlimmsten in Erscheinung treten“, betonte der Präsident des Deutschen Städtetages und Münchner Oberbürgermeister Christian Ude.

„Die Gesetzgebung muss endlich an den Quellen ansetzen, das heißt die schlimmsten Umweltsünder unter den Fahrzeugen aus dem Verkehr ziehen und verträgliche Standards durchsetzen.“ Das sei aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger dringend notwendig, sagte der Präsident.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, nachdem unmittelbar betroffene EU-Bürger bei den zuständigen nationalen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken können, mache deutlich, dass die Grenzwerte nicht unverbindlich auf dem Papier stehen, sondern tatsächlich zwingende Vorgaben sind. Ausdrücklich begrüßte Ude, dass an die kurzfristigen Maßnahmen vom Europäischen Gerichtshof vier wesentliche Bedingungen gestellt werden:

1. Die Maßnahmen müssen tatsächlich „geeignet“ sein, die Feinstaub-belastung zu senken.

2. Die Maßnahmen müssen die „tatsächlichen Umstände“ berücksichtigen; dazu gehört nach Ansicht der Stadt München im streitgegenständlichen Fall der Landshuter Allee, dass die Bürgerschaft selbst durch Bürgerentscheid beschlossen hat, den Verkehr auf den Mittleren Ring zu bündeln, um damit die anliegenden Wohnquartiere vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

3. Ebenso sind „alle betroffenen Interessen“ zu berücksichtigen – nach Ansicht des Deutschen Städtetages also auch die Belange des Berufs- und Wirtschaftsverkehrs sowie die Interessen von Anwohnern, die durch Sperrungen und Umleitungen in Mitleidenschaft gezogen würden.

4. Schließlich spricht der Europäische Gerichtshof von einer „schrittweisen“ Reduzierung der Feinstaubbelastung und Unterschreitung der Grenzwerte, geht also realistischerweise davon aus, dass kurzfristige Maßnahmen nicht sofort den endgültig gewünschten Erfolg herbeiführen können.

Insofern sind die Umweltzonen, die viele Städte bereits eingerichtet haben oder planen, der richtige Weg, auch wenn sie einen gestaffelten Ausschluss bestimmter Fahrzeuge vorsehen und nicht nur generelle Fahrverbote.

Im entschiedenen Fall klagte ein Münchner Bürger, der an der vielbefahrenen Landshuter Allee in München wohnt. Im ersten Halbjahr 2006 lag die Zahl der Überschreitungstage an der Landshuter Allee bei 61, im Jahr 2007 bei 20 und 2008 bei 33. „Dies macht deutlich, welchen gewaltigen Einfluss die Wetterbedingungen auf die Zahl der Überschreitungstage hat“, so Ude.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: (030) 377110, Telefax: (030) 37711999

(tr)

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