Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin
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Präsidium des Deutschen Städtetages tagte in Jena / Städte fordern Korrektur der Föderalismusreform: „Bund darf keine Rechnungen an Rathäuser schicken“

(Berlin) - Die Städte unterstützen die Föderalismusreform, halten jedoch Korrekturen zugunsten der Kommunen für notwendig und möglich. „Es ist gut, dass unser Staat durch die Föderalismusreform wieder handlungsfähiger werden soll, auch wenn viele Regelungen etwa zu Umweltschutz, Bildungspolitik, Regionalplanung, Wohnraumförderung und Verkehrsfinanzierung auf Bedenken der Städte stoßen. Die wichtige Rolle der Kommunen als erste politische Ebene für die Bürgerinnen und Bürger wird aber fast überhaupt nicht beachtet. Bund und Länder haben ihr schönes Paket bislang ohne uns geschnürt, obwohl wir noch Nützliches beizutragen hätten“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, nach einer Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes heute in Jena.

Ude nannte für das jetzt anstehende Gesetzgebungsverfahren zur Föderalismusreform folgende konkrete Punkte, die zumindest durch einfachgesetzliche Regelungen aufgegriffen werden müssten: Die Städte fordern ein in der Verfassung garantiertes Anhörungsrecht bei Bundesgesetzen, die die Kommunen betreffen. Sie wollen daran beteiligt werden, wenn die Folgen und Kosten von Gesetzen abgeschätzt werden. Und sie halten es für zwingend nötig, die Regelung zu korrigieren, mit der der so genannte Bundesdurchgriff auf die Kommunen abgeschafft werden soll.

Es reiche nicht aus, so der Städtetagspräsident, dass der Bund künftig keine neuen kostenträchtigen Aufgaben mehr ohne Gegenfinanzierung auf die Städte und Gemeinden übertragen können soll: „Die Regelung hat einen gewaltigen Haken: Sie gilt bisher nur für neue und nicht für bereits bestehende Gesetze. Das bedeutet, dass uns Bundestag und Bundesrat zum Beispiel bei der Sozialhilfe, Hartz IV oder der Grundsicherung auch in Zukunft durch Gesetzesänderungen jederzeit neue Kosten aufbürden können. Diese Lücke muss unbedingt geschlossen werden.“ Es zeige sich, dass die Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Konnexitätsregelung für die Fälle, in denen der Bund den Kommunen Aufgaben überträgt oder kostenträchtige Leistungsverpflichtungen ausweitet, richtig sei. Nach Auffassung der Städte wäre ein eng begrenzter Bundesdurchgriff verbunden mit einer strikten Konnexitätsregelung die sinnvollste Lösung. „Es darf nie mehr passieren, dass Bundespolitiker die Rechnung für die Folgen ihrer Gesetze an die Rathäuser schicken“, sagte Ude weiter.

Zur Forderung nach besseren Beteiligungsrechten der Kommunen an der Gesetzgebung verwies der Städtetagspräsident darauf, dass die Kommunen die Gesetze, die Bund und Länder in Berlin verabschieden, unmittelbar im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern anwenden. Sie verfügten dadurch über beste Kenntnisse im Gesetzesvollzug. „Wir wollen diese Erfahrungen einbringen, wenn Gesetze vorbereitet werden. Das kann für alle – Bund, Länder und Kommunen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger selbst – nur hilfreich sein“, sagte Ude.

Im ersten Gesetzgebungsverfahren zu Hartz IV beispielsweise habe es bei der Schätzung der Kostenfolgen eine eklatante Fehleinschätzung gegeben, so dass das Gesetz nachträglich zum Schutz der Kommunen mühsam korrigiert werden musste. Durch verbindliche Beteiligungsrechte der Kommunen an der Gesetzgebung könnten solche Probleme in Zukunft vermieden werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: (030) 377110, Telefax: (030) 37711999

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