Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Praktika-Richtlinie: Eindeutig definieren, Betriebe entlasten!

(Berlin) - Am 23. September wird der Beschäftigungsausschuss im EU-Parlament (EMPL) über seinen Standpunkt zur Praktika-Richtlinie abstimmen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Eine Richtlinie auf Basis des derzeitigen Berichtsentwurfs würde viele Handwerksbetriebe davon abhalten, weiterhin Praktika anzubieten. Die Fachpolitiker im EMPL-Ausschuss sollten daher am 23. September gegen den Entwurf stimmen und ihn anschließend grundlegend überarbeiten. Dass Gesprächsbedarf besteht, zeigt schon die Verschiebung der Abstimmung von ursprünglich Mitte Juli auf jetzt.

Eine Richtlinie muss eindeutig unterscheiden, ob es sich um ein Praktikum oder ein reguläres Beschäftigungsverhältnis handelt. Das ist hier nicht der Fall. Vielmehr droht die Gefahr, dass für Praktikanten der gesetzliche Mindestlohn bereits ab dem ersten Tag zu zahlen ist. Dabei sind in Deutschland Praktika unter drei Monaten vom Mindestlohn ausgenommen.

Zudem dürfen Praktika in der Berufsausbildung und Ausbildungsprogramme für Lehrlinge nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Wir brauchen eine klare Definition, wer Praktikantin, Auszubildender oder Arbeitnehmerin ist. Verschwimmt diese, wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und es droht, dass die Ausbildungsbereitschaft der Handwerksbetriebe sinkt. Für den Nachweis, dass sie keine Scheinpraktika anbieten, dürfen die Betriebe nicht mit zusätzlichen bürokratischen Anforderungen belastet werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Anton-Wilhelm-Amo-Str. 20-21, 10117 Berlin, Telefon: 030 20619-0

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