Pressemitteilung | Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt)

Praktischer Ratgeber: Arbeitszeiterfassung in der Tierarztpraxis

(Frankfurt am Main) - Wann und warum muss die Arbeitszeit erfasst werden? Welche Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung gibt es? Welche Regeln gelten dafür? Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer besteht hier großer Informationsbedarf. Umfragen haben ergeben, dass vielen Tierärzten das Arbeitszeitgesetz nicht bekannt ist und in vielen Praxen keine Aufzeichnung der Arbeitszeiten erfolgt. Um unbezahlte Überstunden und Haftungsrisiken für den Arbeitgeber zu vermeiden, ist ein Schließen dieser Wissenslücke elementar. Die wichtigsten Fragen beantwortet das Infoblatt "Arbeitszeiterfassung in der Tierarztpraxis", das der bpt-Arbeitskreis "Angestellte Tierärzte" entwickelt hat. Es steht kostenfrei zum Download auf der bpt-Website zur Verfügung unter https://www.tieraerzteverband.de/bpt/Angestellte/arbeitszeiterfassung.php.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) Astrid Behr, Referatsleiterin, Kommunikation Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6698180, Fax: (069) 6668170

(cl)

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