Pressemitteilung | VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Praxisbeispiele für erfolgreichen Brand- und Explosionsschutz / Richtlinie VDI 2263 Blatt 6.1 (Entwurf): Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren - Beurteilung - Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen - Beispiele

(Düsseldorf) - Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 6.1 bietet an Hand praktischer Beispiele Lösungsansätze zu Schutzmaßnahmen im Brand- und Explosionsschutz an filternden Abscheidern. Sie ist bei Anlagen anwendbar, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung brennbare Staub/Luft-Gemische, Dampf/Luft-Gemische oder hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können. Die Richtlinie gibt sowohl den Herstellern als auch den Betreibern solcher Anlagen Anhaltspunkte, wie Risikobeurteilungen und Schutzmaßnahmen durchzuführen sind.

Der Anhang A der Richtlinie stellt den Brandschutz beispielhaft an einer Absaug- und Entstaubungs­anlage in einer Schweißerei und an einem Trocken-Elektrofilter in der Abgasreinigung eines Kraftwerks dar. Der Anhang B zeigt Beispiele für Potenzialausgleiche/Erdungen sowie für leitfähige/ableitfähige Filtermedien. Somit ergänzt das Blatt 6.1 der Richtlinie VDI 2263 das Blatt 6, das die prinzipiellen Vorgehensweisen beim Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen behandelt, und setzt dessen Kenntnis voraus.

Die Richtlinie "Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren - Beurteilung - Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen - Beispiele" beschreibt den Stand der Technik im Sinne der Legaldefinition des BImSchG § 3. Eine Maßnahme zur Emissionsbegrenzung erscheint danach als gesichert, wenn sie dem Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen entspricht und bereits in der Praxis erfolgreich erprobt wurde.

Herausgeber der neuen Richtlinie ist die VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik (VDI-KUT). Ab April 2008 ist sie als Entwurf für 97,10 Euro beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. 49 (0) 30 2601-2260, erhältlich. Onlinebestellungen sowie weitere Informationen unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de. Die Einspruchsfrist endet am 31. Juli 2008.

Quelle und Kontaktadresse:
VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Graf-Recke-Str. 84, 40239 Düsseldorf Telefon: (0211) 6214-0, Telefax: (0211) 6214-575

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