Praxistipp: Verband gibt neues Merkblatt zum Thema Schwerbehinderung heraus
(Berlin) - Die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist mit zahlreichen Auflagen verknüpft.
Welche das sind und wo es weiterführende Informationen zu dieser komplexen Thematik gibt, hat der NAV-Virchow-Bund in seinem neuesten Merkblatt "Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers" zusammengestellt. Neben Basiswissen zum Thema Schwerbehinderung und einer ausführlichen Begriffsdefinition werden darin folgende Punkte erörtert:
- behinderte Jugendliche in der Ausbildung
- Arbeitgeberpflicht zur Einstellung von Schwerbehinderten
- Arbeitgeberpflichten während der Beschäftigung eines Schwerbehinderten
- Kündigung eines Schwerbehinderten
Überdies enthält das Merkblatt eine umfassende Auflistung der zuständigen Integrationsämter in den Ländern.
Mitglieder des Verbandes können das Informationspaket kostenlos als Datei oder für 1 Euro in Papierform unter folgender Adresse anfordern:
NAV-Virchow-Bund
Abteilung Service
Postfach 10 26 61
50466 Köln
Fon:(02 21) 97 30 05-0
Fax: (02 21) 7 39 12 39
E-Mail: info@nav-virchowbund.de.
Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Bundesgeschäftsstelle Berlin
Klaus Greppmeir, Hauptgeschäftsführer
Chausseestr. 119b, 10115 Berlin
Telefon: (030) 2887740, Telefax: (030) 28877413
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