Preisaufschlag für Faxe und Scanner
(Berlin) – Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet, die Scanner und Faxgeräte voraussichtlich um 46,80 DM teurer macht. Bisher waren lediglich solche Scanner, Fax- oder Kopiergeräte mit einer Urheberrechtsabgabe belegt, die mindestens zwei Kopien pro Minute anfertigen können. Die bislang gültige Befreiung für solche Geräte, die vor allem in Privathaushalten und kleinen Unternehmen genutzt werden, soll nun entfallen. Bei der Anwendung der derzeit geltenden Tarife würde der Preis für einen Scanner z.B. von bisher 98 DM auf 145 DM steigen. Der Bundesverband BITKOM lehnt diese Gesetzesänderung ab und fordert die Festlegung neuer Tarife.
„Mit dieser Gesetzesänderung treibt das Bundesjustizministerium Verbraucher, Händler und Hersteller ins Ausland“, warnt BITKOM-Präsident Dr. Volker Jung. Denn die Geräte werden für deutsche Verbraucher erheblich teurer. Die Konsequenz: Der Kunde wird Preisvergleiche im Internet anstellen und die Ware direkt online im Ausland kaufen, wo die Abgabe nicht anfällt. Damit ist auch dem deutschen Urheber nicht gedient, da er bei Direktkäufen des Verbrauchers im Ausland keine Vergütung erhält.
Der BITKOM hält es zudem für rechtlich bedenklich, die kleineren Faxgeräte als Kopierer einzustufen. Gerade diese Geräte werden fast ausschließlich als Kommunikationsmittel genutzt. Jung: "Es ist absurd, ein Thermofaxgerät künstlich zum Kopierer umzudefinieren, nur weil damit auch mal eine private Notiz vervielfältigt wird. Mir ist nicht bekannt, wie man Zeitschriften oder Bücher mit einem Rollenfaxgerät kopieren soll."
BITKOM kritisiert Gesetzgebungsverfahren
Der BITKOM bemängelt nicht nur das Ergebnis, sondern auch das Verfahren, mit dem diese Gesetzesänderung durchgebracht wurde. Die Gesetzesänderung wurde seitens des Bundesjustizministeriums ohne Anhörung von Verbraucherschützern, Händler- und Herstellerverbänden durch die Institutionen geschleust. Hierzu wurde der Änderungsvorschlag künstlich im sogenannten Huckepack-Verfahren an ein Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der Richtlinie zur vergleichenden Werbung angehängt. „Diese Vorgehensweise ist mehr als verwunderlich, da zur Zeit gerade ein Änderungsgesetz zum Urheberrecht diskutiert wird. Man hätte erwarten dürfen, dass die aktuelle Änderung des Urheberrechtsgesetzes in diesem Zusammenhang vorgenommen wird“, bemängelt Jung die Verschleierungstaktik.
Der BITKOM fordert, die Gesetzesänderung wieder rückgängig zu machen. Insbesondere für Faxgeräte mit niedriger Kopierleistung gibt es nach Ansicht des BITKOM keinerlei Berechtigung für eine Vergütung.
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