Pressemitteilung | Gesamtverband Pressegroßhandel e.V.

Presse ist unteilbar - Warum ein Händler bestimmte Presseprodukte nicht boykottieren darf

(Köln) - Im Handel mit Zeitungen und Zeitschriften disponiert nicht der Einzelhändler sondern der neutrale Pressegroßhändler das Sortiment. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Titel in das Angebot gelangen können und nicht nur populäre bzw. umsatzstarke Printmarken. Doch mitunter lehnen Einzelhändler bestimmte Titel aus persönlichen oder sonstigen Gründen vehement ab.

Wie zuletzt ein EDEKA-Händler in Thüringen, der sich weigerte, die Tageszeitung BILD in seinem Geschäft anzubieten. Der Mitteldeutsche Pressevertrieb stellte nach intensiven Gesprächen die Belieferung des Einzelhändlers insgesamt ein. Der Bundesverband Presse-Grosso erläutert - unabhängig vom Einzelfall - grund-sätzlich warum Presse unteilbar ist:
Presse ist keine Ware wie jede andere. Eine freie Presse hat demokratische System-relevanz. Das Gebot der Pressefreiheit und Pressevielfalt findet nur dort eine Einschränkung, wo strafrechtliche Grenzen überschritten werden - etwa im Bereich des Jugendmedienschutzes oder des Verfassungsschutzes. Der Pressehandel nimmt eine wichtige Funktion wahr. Er sorgt dafür, dass die Bürger vor Ort ungehinderten Zugang zu und freie Auswahl aus einem möglichst breiten Pressesortiment erhalten. Presseerzeugnisse müssen den freien Marktzugang erhalten - unabhängig ihrer redaktionellen Ausrichtung und Marktstellung. Eine Zensur findet nicht statt. Der Pressegroßhandel stellt das Sortiment standortspezifisch mittels moderner Analysen und Prognosen anhand der jeweiligen Verkaufschancen verkaufstäglich individuell neu zusammen. Nicht verkaufte Hefte können vom Einzelhandel gegen volle Gutschrift an den Pressegroßhandel zurückgegeben werden.

Der Pressegroßhandel pflegt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel. Wenn ein Einzelhändler die Belieferung mit bestimmten Presseprodukten konsequent verweigert, ist dies vertragsrechtlich und medienpolitisch problematisch und im Übrigen für den Händler selbst wirtschaftlich schädlich. In der Regel wird die Situation durch vertrauensbildende Gespräche zwischen dem Pressegroß- und Einzelhändler im Vorfeld bereinigt. Dem Pressegroßhändler gelingt es grundsätzlich, an den Einzelhändler zu appellieren, seiner Verantwortung für ein ungeteiltes Pressesortiment nachzukommen. Sollten die vertrauensvollen Gespräche im Einzelfall zu keinem Ergebnis führen, dann bleibt dem Pressegroßhändler letztlich nichts anderes übrig, als die Belieferung des boykottierenden Einzelhändlers einzustellen. Dieser unpopuläre Schritt ist bedauerlich aber im Sinne der vielfaltssichernden Wirkungen des Pressevertriebssystems konsequent. Denn das Gebot der Pressevielfalt und der Erhalt gleicher Verkaufschancen für das gesamte Pressesortiment sind höher zu bewerten, als die Partikularinteressen des Händlers und der übrigen Presseverlage, die nicht vom Boykott betroffen sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Presse-Grosso Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V. Pressestelle Händelstr. 25-29, 50674 Köln Telefon: (0221) 9213370, Fax: (0221) 92133744

(sy)

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