Pressemitteilung | DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG

Presseausweis-Oligopol fällt: Innenministerkonferenz trifft erste Entscheidung

(Berlin) - Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung vom 3. bis 5. Mai 2006 beschlossen, dass der Kreis der Verbände, die bundeseinheitliche Presseausweise ausstellen dürfen, ausgeweitet wird.

In der Vergangenheit verwiesen der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in der verdi (dju), der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) darauf, dass nur sie einen von der Innenministerkonferenz "amtlich" bzw. "behördlich
anerkannten" Presseausweis ausstellen dürften.

Schon im September 2004 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf dieser Regelung eine Absage erteilt (Aktenzeichen 1 K 1651/01). Der Deutsche Fachjournalisten-Verband e. V. (DFJV) hat seinen Anspruch auf formelle Anerkennung seines Ausweises bereits 1999 formuliert und 2005 durch ein Rechtsgutachten des angesehenen Verwaltungsrechtsexperten Prof. Dr. Dr. h. c. Franz-Joseph Peine (Universität Frankfurt/Oder) unterstrichen. Der Berliner Fachanwalt für öffentliches Recht Prof. Dr. Curt Lutz Lässig hat die Innenministerkonferenz daraufhin im Namen des DFJV aufgefordert, eine neue rechtliche Regelung zu treffen, und Klage in Düsseldorf eingereicht.

"Die Ausstellungskriterien, die für die Verbände und deren Mitglieder formuliert wurden, decken sich mit unseren Vorschlägen", erläutert DFJV-Vorsitzende Manuela D. Fabro. "Die Innenministerkonferenz hat ihren Arbeitskreis I nun beauftragt, mit uns und den anderen Verbänden Verhandlungen aufzunehmen, um zur Herbstsitzung der Innenminister eine neue einheitliche Regelung verabschieden zu können."

Unabhängig von der Innenministerkonferenz genießt der DFJV-Presseausweis aufgrund der langjährigen, als qualitativ hochwertig anerkannten Verbandsarbeit und des in Fachkreisen hohen Bekanntheitsgrads bei Behörden, Messebetreibern und Unternehmen bereits seit langem besonderes Vertrauen. Dies gilt für Auskunftsansprüche laut den Landespressegesetzen, Akkreditierungen zu Messeveranstaltungen und so genannte Presserabatte. "Der de-facto-Anerkennung folgt nun die de-iure-Anerkennung", erklärt Fabro.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Fachjournalisten-Verband e.V. René Teichmann Machnower Str. 27, 14165 Berlin Telefon: (030) 84591720, Telefax: (01805) 335832

(bl)

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