Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

Presseerklärung des BDB und VDB / Bestatterverbände: Arbeiter-Samariter-Bund stellt seine Existenzberechtigung durch fragwürdige Aktivitäten in Frage

(Düsseldorf) - Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) und der Verband Deutscher Bestattungsunternehmen e.V. stellen übereinstimmend fest, dass die Ankündigung des ASB-Hamburg, in eigener Regie Bestattungen durchzuführen, in vielerlei Hinsicht fragwürdig, insbesondere aus moralisch-ethischer zu beanstanden ist:

1. Nach eigenem Bekunden ist „der ASB Hamburg eine Organisation,“ die „seit nunmehr 100 Jahren Menschen unterstützt und begleitet“ und die „Informationen und Beratung“ anbietet. Diese Hilfestellung zu Lebzeiten hat sich bewährt, zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten hier seit Jahrzehnten – nicht nur in Hamburg, sondern in vielen Städten und Gemeinden unseres Landes – großartige, d.h. engagierte, kompetente und menschlich fürsorgliche Arbeit – wohlgemerkt am lebenden Menschen. Menschen, die Hilfe und Rat benötigen, wenden sich vertrauensvoll an diese Organisation mit der Absicht, entsprechende Hilfestellung bei der Bewältigung täglicher Probleme zu erhalten. Damit erfüllen sie eine ähnliche Aufgabenstellung wie andere karitative Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime etc. Das Motto der Tätigkeit des ASB ist „Leben retten und erhalten“. In diese grundsätzliche Philosophie des ASB passt es partout nicht, gleichzeitig nun auch als Bestatter aufzutreten. Dies ist genauso wenig zu vermitteln, als wenn sich Krankenhäuser dieser Aufgabe annehmen würden.

2. Der ASB hat Recht, wenn er feststellt, dass Angehörige „menschliche und kompetente Unterstützung im Trauerfall benötigen“. Dies können ausschließlich Bestattungsunternehmen mit ihrem qualifizierten und gut ausgebildeten Personal gewährleisten. Um diese sensible Dienstleistung sicherzustellen, hat sich die Bestattungsdienstleistungsbranche seit Jahren professionalisiert und Qualitätsstandards entwickelt: Es existiert eine DIN (DIN EN 15017), auf die sich die Bestattungsunternehmen verpflichtet haben: Es gibt den Ausbildungsberuf zur Bestattungsfachkraft und es gibt Weiterbildungsangebote bei den Handwerkskammern (Bestattungsmeister) wie auch bei den IHKs (Bestattungsfachwirt). Auch Sonderanforderungen – wie beispielsweise die thanatopraktische Behandlung von Verstorbenen – ist zu einem Spezialfach für die Weiterbildung geworden.

Daher ist es unverständlich, wenn branchenfremde Institutionen sich anmaßen und dem Bürger Glauben machen, sie könnten diese sensibelste Dienstleistung am Menschen nun auf einmal als Organisation ohne ausreichende Vorkenntnisse am Markt anbieten. Die Bestatterverbände fordern den ASB auf: „Schuster, bleib bei deinen Leisten“. Der ASB sollte sich nicht mit Aktivitäten selbst diskreditieren, die im Zusammenhang mit seinen eigenen Dienstleistungen fragwürdig erscheinen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. Pressestelle Volmerswerther Str. 79, 40221 Düsseldorf Telefon: (0211) 16008-10, Telefax: (0211) 16008-50

(bl)

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