Pressemitteilung | Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)

Pressemitteilung von DRV und DAH zum BGH-Urteil zum Erntegut

(Berlin) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und Der Agrarhandel (DAH) warnen vor undifferenzierten Schuldzuweisungen bei der Erfüllung des BGH-Urteils zum Erntegut und rufen angesichts der bevorstehenden Ernte zu einem fakten- und lösungsorientierten Umgang mit der Situation auf. „Es ist für die Agrarhändler seit Jahr und Tag eine Selbstverständlichkeit, fairen und transparenten Umgang mit ihren landwirtschaftlichen Partnern zu leben. Die Erfassungshändler wenden viel Zeit und Mühe auf, um den landwirtschaftlichen Kunden die aktuelle Situation zu erläutern, um Verständnis zu werben, bis hin zu technischen Erläuterungen, wie beispielsweise die Erntegutbescheinigung zu erlangen ist. Dass sich der Erfassungshandel in dieser Lage überzogenen Rechtsauslegungen bediene, die einseitig zu Lasten der Landwirte ausgetragen werden, weisen wir vehement von uns“, erklären DRV-Geschäftsführer Dr. Philipp Spinne und DAH-Geschäftsführer Martin Courbier.

Sie machen deutlich: „Die Agrarhändler setzen alles daran, die Landwirte bei der Erfüllung der gemeinsamen Nachweispflicht zu unterstützen. Gleichzeitig sind sie gefordert, Schaden von ihren Unternehmen abzuhalten. Die finanziellen Risiken für den Erfassungshandel sind enorm.“ Bei falschen Angaben drohten Strafen im fünfstelligen Eurobereich – und zwar pro Fall. Das rigorose Vorgehen der Saatgut-Treuhand Verwaltung (STV) erhöhe den Druck auf den Erfassungshandel, sodass die Agrarhändler sich so rechtssicher wie möglich aufstellen müssten.

„Daher reagieren unsere Unternehmen zu Recht sehr sensibel, wenn sie Angaben erhalten, die falsch sind oder bei denen es von vornherein fraglich ist, ob sie in einem späteren Gerichtsverfahren akzeptiert werden“, betonen Courbier und Spinne. Sie weisen explizit darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Handel in der ganz überwiegenden Mehrheit hervorragend funktioniere: „Landwirte und Agrarhandel leben eine gute und vertrauensvolle Partnerschaft. Probleme entstehen durch wenige unredliche Landwirte.“

DAH und DRV sehen aber auch den Gesetzgeber in der Pflicht: „Das Grundübel liegt in der unzureichenden gesetzlichen Nachbauregelung. Hier muss angesetzt werden“, fordern Spinne und Courbier.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV), Marcus Gernsbeck, Pressesprecher(in), Pariser Platz 3, 10117 Berlin, Telefon: 030 856214-430

NEWS TEILEN: