Pressemitteilung | Verband der Privaten Bausparkassen e.V.
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Private Bausparkassen: Fragmentierung der Kreditmärkte wird durch die EU zementiert! / Verbraucher werden Vorteile vorenthalten

(Berlin) - Anläßlich des Votum des Ministerrates zum Verbraucherkreditrichtlinienvorschlag in erster Lesung in Brüssel, kritisiert Andreas J. Zehnder, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Bausparkassen, die mangelnde Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten, einen wirklichen Binnenmarkt zugunsten der Verbraucher und der Kreditwirtschaft zu schaffen: „Unter der deutschen Ratspräsidentschaft ist die Chance versäumt worden, den bestehenden Flickenteppich von Regeln im Kreditbereich stückweise abzubauen und einheitliche Regeln zum Verbraucherschutz zu erlassen. Unter dem Stichwort der Mindestharmonisierung können Mitgliedstaaten nun ihre eigenen Regeln aufrechterhalten.“

Ziel dieser Richtlinie sei es gewesen, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf einem gemeinsamen Niveau anzugleichen, um dem Verbraucher die grenzüberschreitende Aufnahme von Krediten zu erleichtern. Genau das Gegenteil werde mit diesem Richtlinienvorschlag erreicht. Die Vorschriften zur vorzeitigen Rückzahlung eines Kredites könnten künftig von den Mitgliedstaaten selbst im Detail geregelt werden. Auch die Einbeziehung unterschiedlicher Kosten in den effektiven Jahreszins werde den Verbraucher bei einem grenzüberschreitenden Vergleich von Krediten eher verwirren als helfen.

„Dem Verbraucher werden die Vorteile des europäischen Binnenmarktes vorenthalten und auch die Kreditwirtschaft hat dadurch wachsende Hindernisse zu bewältigen“, so Zehnder.

Als Erfolg und große Errungenschaft würden seitens der EU nun die standardisierten Informationspflichten gefeiert. Dabei werde gerade in diesem Bereich der Verbraucher durch die mittlerweile ausufernden Informationspflichten komplett verwirrt. Wenn der Vorschlag der deutschen Ratspräsidentschaft realisiert würde, müßten mehr als zehn Seiten Informationsblätter vor Vertragsschluß übergeben werden.

Auch sei nicht nachzuvollziehen, warum man sich unter der deutschen Präsidentschaft darauf geeinigt habe, nun wohnwirtschaftliche Kredite als normalen Verbraucherkredit zu behandeln. Auf der einen Seite appelliere die Politik an die Bürger, Investitionen zum Klimaschutz am eigenen Haus zu tätigen, auf der anderen Seite würden diese risikoarmen und wertsteigernden Darlehen den Krediten zu Konsumzwecken rechtlich gleichgestellt, wie etwa zur Finanzierung eines Autos, das nach einem Jahr nur noch die Hälfte wert sei.

Ungeachtet einer unabhängigen vom Europäischen Parlament selbst in Auftrag gegebenen Studie, die eindeutig belege, dass dieses europäische Gesetzgebungsvorhaben weder die Verschuldung von Verbrauchern reduziere, noch dem Binnenmarkt diene, habe der Ministerrat die Kritik von allen Seiten ignoriert.

„Es bleibt zu hoffen, dass das Europäische Parlament wie so oft korrigierend eingreift und die mit diesem Richtlinientext geschaffenen Hindernisse für den europäischen Binnenmarkt in zweiter Lesung ausräumt und für einen effizienten Verbraucherschutz sorgen wird“, so Andreas J. Zehnder abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. Pressestelle Klingelhöferstr. 4, 10785 Berlin Telefon: (030) 590091-500, Telefax: (030) 590091-501

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