Pressemitteilung | Verband der Privaten Bausparkassen e.V.

Private Bausparkassen: Keine Diskriminierung der eigenen vier Wände

(Berlin) - Im Hinblick auf die aktuellen Koalitionsverhandlungen der künftigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD, bei denen offensichtlich die Eigenheimzulage zur Disposition steht, hat der Verband der Privaten Bausparkassen eine faire Behandlung des selbstgenutzten Wohneigentums angemahnt. Wenn die Eigenheimzulage tatsächlich abgeschafft werden sollte, müsse eine akzeptable Regelung für die Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge gefunden werden.

Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes: „Die Bausparkassen als wichtigste Wohnungsbaufinanzierer in Deutschland setzen darauf, dass die Themen private Altersvorsorge und selbstgenutztes Wohneigentum bei den Koalitionsverhandlungen im Zusammenhang gesehen werden. Für die Privatinitiative im Wohnungsbau ist entscheidend, dass die Politik die eigenen vier Wände als bedeutsame Säule der Altersvorsorge nicht diskriminiert, sondern angemessen berücksichtigt.“

Nur ein überzeugendes neues Konzept, das ohne zeitliche Brüche etabliert werden müsse, könne eine Kürzung oder den Wegfall der Eigenheimzulage rechtfertigen. Das mietfreie Wohnen im Alter stehe nicht ohne Grund in der Rangfolge der Altersvorsorgemaßnahmen bei den Bundesbürgern ganz weit oben: Rentnerhaushalte, die miet- und schuldenfrei in den eigenen vier Wänden wohnten, stünden im Durchschnitt 530 Euro mehr zur Verfügung, weil sie keine Miete zahlen müssen. Das entlaste das Budget um fast 30 Prozent.

Wegen der zahlreichen Vorteile der eigenen vier Wände gegenüber anderen Vermögensanlageformen sei im Prinzip eine höhere Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums gerechtfertigt. Zehnder: „Wenn auch andere Subventionen eingeschränkt werden, kann über eine erneute Kürzung der Eigenheimzulage gesprochen werden. Eine Gleichbehandlung bei der Förderung der Altersvorsorge ist das Mindeste, was eine Neuregelung beinhalten müßte.“

Die bisherige Regelung im Altersvermögensgesetz sieht bekanntlich das sogenannte „Entnahmemodell“ vor, wonach ein bestimmter Betrag für den Erwerb von Wohneigentum aus den angesparten Beiträgen entnommen werden kann, aber dann später auch wieder zurückgezahlt werden muß. Nach Ansicht des Verbandes ist diese Regelung absolut unpraktikabel und werde daher von den Bürgern nicht angenommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. Pressestelle Klingelhöferstr. 4, 10785 Berlin Telefon: (030) 590091-500, Telefax: (030) 590091-501

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