Pressemitteilung | Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) - Büro Berlin

Private Krankenversicherung unterstützt Ärzte bei erhöhtem Hygieneaufwand in der Pandemie

(Berlin) - Die Covid-19-Pandemie bedeutet für Arztpraxen weiterhin erhöhte Anforderungen an Hygiene und Patientensicherheit. Daher hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Zahlung der sogenannten Corona-Hygienepauschale bis zum 31. März 2022 verlängert. In Abstimmung mit der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer wurde eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung für erhöhte Hygienemaßnahmen im Rahmen der Pandemie vereinbart.

Demnach können die Praxen bei jedem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung zusätzlich 4,02 Euro abrechnen. Die Summe ergibt sich als sogenannte Analoggebühr, indem aus der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ die Ziffer 383 mit dem 2,3-fachen Gebührensatz berechnet werden kann. Die gleiche Ziffer gilt für Zahnärzte. Auch für Heilmittelerbringer wie etwa Physiotherapeuten und Logopäden wird die vereinbarte pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung bis zum 31. März 2022 verlängert.

Dazu erklärt der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reuther:
"Seit Ausbruch der Pandemie hat die Private Krankenversicherung die Arztpraxen schon mit weit mehr als 1 Milliarde Euro zusätzlich unterstützt, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu sichern. Die PKV leistet hier einen stark überproportionalen Anteil, damit die Arbeitsfähigkeit der Praxen gewährleistet werden kann.

In der Anfangszeit der Pandemie wurde zunächst sogar eine deutlich höhere Pauschale gezahlt, um die Erstausstattung der Praxen mit umfangreichen Hygiene- und Schutzsystemen zu unterstützen. Diese Ausstattung ist nun vorhanden, sodass die neue Hygienepauschale noch für laufende Kosten etwa durch erhöhte Preise für Schutzmasken und Handschuhe dient.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) Stefan Reker, Pressesprecher Heidestr. 40, 10557 Berlin Telefon: (030) 204589-44, Fax: (030) 204589-33

(mn)

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