Pressemitteilung | Lebensmittelverband Deutschland e.V.

Pro einheitliche Nährwertkennzeichnung, kontra Regelungsflut: BLL kritisiert Entscheidung des EP-Umweltausschusses für generelle Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung

(Berlin) - Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
(BLL) begrüsst grundsätzlich den heutigen (19. April 2011) Beschluss des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments für eine einheitliche Nährwertkennzeichnung in Europa. Als unpraktikabel und unverhältnismässig kritisiert er allerdings dessen Votum einer umfassenden Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung bei einer Vielzahl von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten. BLL-Hauptgeschaeftsfuehrer Prof. Dr. Matthias Horst bezeichnete die Entscheidung, die Herkunftskennzeichnungsverpflichtung zu verankern, ohne zuvor die Machbarkeit im Rahmen eines Impact Assessment abgeprüft zu haben, als nicht nachvollziehbar: "Neben der Lebensmittelwirtschaft haben auch die Kommission, die Bundesregierung und weitere Mitgliedstaaten eine solche Folgenabschätzung eingefordert. Zunächst muss geprüft werden, was mit welchem Aufwand zu leisten ist und welchen Nutzen es bringt. Erst dann kann entschieden werden und nicht umgekehrt."

Aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft muss es nun in den anstehenden Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament gelingen, diese Mindestanforderung an eine gute Gesetzgebung zu verankern, die realitätsnah und machbar in der Umsetzung ist. Der Weg zu einer einheitlichen Nährwertkennzeichnung in der Europäischen Union wird von der Lebensmittelwirtschaft engagiert mitgegangen. Horst begrüsste das Votum des Ausschusses zur Begrenzung der Pflichtkennzeichnungselemente und freien Wahl des Angabenfeldes: "Weniger ist mehr, ist der richtige Ansatz. Die mindestens 36 Pflichtangaben, die das Europäische Parlament noch in erster Lesung beschlossen hatte, waren schlicht unpraktikabel." Die Verordnung sieht in der zweiten Lesung verpflichtende Angaben zum Energiegehalt, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiss, Salz und Transfettsäuren pro 100 Gramm bzw. Milliliter in einem Blickfeld vor.
GDA-Angaben (Guideline Daily Amount), d. h. Nährwertangaben in Relation zum Richtwert für die Tageszufuhr sowie pro Portion, sollen zusätzlich freiwillig möglich bleiben. Als überfluessig und verwirrend für die Verbraucher erachtet der BLL bei dem Regelungsansatz die Kennzeichnung der Transfettsäuren.

Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft begrüsste eine ganze Reihe weiterer Entscheidungen des Umweltausschusses, die das Ziel der Praktikabilität der Regelung gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen, insbesondere auch des Lebensmittelhandwerks, sicherstellen, wie etwa bestimmte Ausnahmen oder Sonderregelungen zur Nährwert- und Allergenkennzeichnung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 206143-0, Telefax: (030) 206143-200

(mk)

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