Pressemitteilung | Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V. (BPH) - Hauptstadtbüro

Pro-Homöopathie: Zwei aktuelle Anträge an die Grüne Bundesdelegiertenkonferenz

(Berlin) - Gleich zwei Anträge von Bündnis90/Die Grünen-Mitgliedern wurden am 28. September an ihre Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) im November in Bielefeld eingereicht. Die Antragssteller fordern die Delegierten auf, die Integrative Medizin, wie etwa die Homöopathie, stärker im Gesundheitssystem zu verankern, Forschungsgelder bereit zu stellen und die Satzungsleistungen und die Apothekenpflicht zu erhalten. Nun müssen diese Anträge noch von jeweils mindestens 20 Grünen-Mitgliedern unterstützt werden, damit sie als offizielle Anträge für die Konferenz gelten.

Für therapeutische Vielfalt und Pluralismus in der Forschung

Ulrich Geyer aus Heidenheim setzt sich in seinem Antrag für therapeutische Vielfalt in der Gesundheitsversorgung und für Methodenpluralismus in der medizinischen Forschung ein und warnt davor, sich "für einen Glaubensstreit instrumentalisieren zu lassen". Er kritisiert, dass in der öffentlichen Diskussion über die Homöopathie-Forschung mit zweierlei Maß gemessen wird. "Bei der Bewertung der Homöopathie werden von deren Gegner*innen grundsätzlich nur solche Studien akzeptiert, die prospektiv, kontrolliert und doppelt verblindet sind", schreibt der Arzt. Würden nach diesen Kriterien auch in der konventionellen Medizin über Methoden entschieden, dann "dürfte ein Großteil schulmedizinischer Verfahren und Arzneimittel nicht von den Krankenkassen erstattet werden." Er erinnert daran, dass nach diesen Kriterien in der Kardiologie lediglich 14.2 Prozent der Anwendungen und in der Onkologie sogar nur 6 Prozent durch solche Studien belegt sind. "Unsere Aufgabe aber ist es, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine ausgewogene Forschung zu schaffen", appelliert Geyer und setzt sich mit seinem Antrag für ein plurales Medizinsystem ein.

Für eine ökologische, nachhaltige, Patienten-zentrierte Medizin

Im zweiten Antrag an die BDK setzt sich Kay Müller aus Halle an der Saale für eine ökologische, nachhaltige, patientenzentrierte Medizin und des Patientenschutzes ein und fordert "den Erhalt der Wahlfreiheit therapeutischer Methoden für Patient*innen und Therapeut*innen." Sein Ziel ist die Gleichstellung der Integrativen Medizin in der gesundheitlichen Versorgung. Mit diesem Antrag soll auch die Gesundheitspolitik im Rahmen des Grundsatzprogrammes der Grünen aktualisiert werden. Müller erinnert die Grünen Mitglieder daran, dass bereits im Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl ein klares Bekenntnis zu alternativen Heilmethoden steht. "Es ist unsere Pflicht, dieses Wahlversprechen einzuhalten." Mit Blick in die Schweiz stellt Müller fest, dass dort seit zwei Jahren die Homöopathie und weitere Methoden Regelleistungen der Grundversicherung geworden sind. In der Begründung heißt es: "Es liegen ausreichende Nachweise für die präklinische Effektivität und klinische Wirksamkeit der Homöopathie sowie für ihre Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu schulmedizinischen Behandlungen vor."

BPH: Anträge gehen in die richtige Richtung

Aus Sicht des Bundesverbandes Patienten für Homöopathie (BPH) gehen diese Anträge genau in die richtige Richtung und korrigieren den Anti-Homöopathie Antrag an die BDK, der mit Unterstützung der organisierten Skeptiker durch einen Jungen Grünen eingereicht wurde. Die gesundheitspolitischen Ziele des BPHs sind die freie Therapie- und Therapeutenwahl, die Erstattung der Behandlung und der verordneten Arzneien durch die GKV, die Apothekenpflicht der Arzneien und die öffentliche Förderung der Homöopathie-Forschung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V. (BPH) Christoph Trapp, Sprecher Wilskistr. 114, 14163 Berlin Telefon: () , Fax: ()

(sf)

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