Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Probleme mit dem Widerruf im Online-Handel / Auffällig mehr Verbraucherbeschwerden in der Corona-Pandemie

- Widerrufsrecht beim Online-Einkaufen darf nicht unterlaufen werden.
- Mit der Konjunktur des Online-Shoppings in der Corona-Pandemie steigen auch die Verbraucherbeschwerden zum Widerruf.
- Online-Marktplätze sollten mehr in die Pflicht genommen werden.

(Berlin) - Schnell bestellt und bei Nichtgefallen unkompliziert wieder zurückgeben - dieses Versprechen erfüllen nicht alle Online-Händler. Manche Internet-Verkäufer sind sehr kreativ dabei, die Rückgabe von online bestellter Ware zu vereiteln. Händler versuchen mit vielen Begründungen, Verbraucherinnen und Verbraucher davon abzuhalten, Ware zurückzuschicken. Dazu liegen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterschiedliche Beschwerden vor. Auch Online-Marktplätze müssen mehr Verantwortung übernehmen.

Wer online einkauft, kann die Waren in der Regel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben - das europäisch verbriefte Recht auf Widerruf macht es möglich. Doch immer wieder stoßen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Probleme, wenn sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen. Beispielsweise teilen die Anbieter keine Rücksendeadresse mit, stellen kein Retourenlabel zur Verfügung oder reagieren erst gar nicht auf die Kontaktaufnahme durch die Verbraucher. Neuerdings bieten Händler vereinzelt sogar statt der Rücknahme der Ware Rabatte oder Gutscheine an.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: 030 258000, Fax: 030 25800218

(mj)

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