Prozesserfolg für Augenoptik: Augenarzt schloss Vergleich vor Landgericht
(Düsseldorf) - Mit einem Vergleich ging ein Wettbewerbsprozess gegen einen Jülicher Augenarzt am 21.03.2006 vor dem Landgericht Aachen aus. Der Arzt darf demzufolge keine Patienten mehr an dem in seinem Haus ansässigen Augenoptiker schicken.
Bereits 2005 hatte ein Augenoptiker aus Jülich den Augenarzt eines Augenzentrums wegen Verunglimpfung verklagt. Vor dem Oberlandesgericht in Köln hatte der Augenarzt eine Unterlassungserklärung abgegeben. In dem heutigen Prozess kam es zwischen den Parteien zu einem Vergleich. Danach darf der Augenarzt seine Patienten nicht mehr unaufgefordert zu dem im Haus befindlichen Augenoptiker schicken, soweit dafür keine medizinische Notwendigkeit besteht. Für jeden Verstoß gegen diese Verpflichtung muss der Augenarzt dem Augenoptiker eine Vertragstrafe in Höhe von 5.001,-- Euro zahlen. Mit dem Vergleich kam der Augenarzt einer wahrscheinlichen Verurteilung durch das Landgericht zuvor. Ein Augenoptiker aus Jülich hatte den ortsansässigen Augenarzt wegen Wettbewerbsverzerrung verklagt.
Damit wurde die Auffassung des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) bestätigt, wonach die ärztliche Berufsordnung eine Zuweisung von Patienten an bestimmte Leistungserbringer verbietet. Hintergrund ist die Absicht des Gesetzgebers zu verhindern, dass Ärzte über die medizinischen Notwendigkeit hinaus Einfluss auf den Wettbewerb von weiteren Leistungserbringern nehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Augenoptiker
Gabriele Gerling, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Alexanderstr. 25a, 40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 863235-0, Telefax: (0211) 863235-35
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