Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

Psychotherapie bei Abhängigkeitserkrankungen – G-BA-Entscheidung bleibt hinter den Erwartungen zurück

(Berlin) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen, die eine Kurzzeittherapie auch ohne Suchtmittelfreiheit ermöglicht. Bisher waren dazu nur 10 Behandlungsstunden in der Psychotherapie-Richtlinie erlaubt, nun sind es 24. „Leider bleibt der Beschluss deutlich hinter den Möglichkeiten zurück, die eine Psychotherapie bei Suchterkrankungen bietet“, konstatiert Gebhard Hentschel, Vorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Eine Beschränkung von Psychotherapie auf den Zustand der Suchtmittelfreiheit entspricht nicht den aktuellen fachlichen Standards. Dem eigentlichen Handlungsbedarf bei suchterkrankten Menschen wird der G-BA mit diesem Beschluss nicht gerecht.”

Nach der Richtlinienänderung müssen suchterkrankte Patienten nun während der ersten 24 Sitzungen einer Psychotherapie nachweisen, dass sie das Suchtmittel nicht mehr konsumieren. Nur wenn die Suchtmittelfreiheit vorliegt, kann die Psychotherapie darüber hinaus weitergeführt werden. „Dies entspricht nicht den einschlägigen Behandlungsleitlinien, nach denen sehr wohl die Konsumreduktion anzustreben ist, wenn Suchtmittelfreiheit nicht gänzlich zu erreichen ist“, entgegnet Gebhard Hentschel. „Damit wird suchterkrankten Menschen, bei denen eine Suchtmittelfreiheit nicht direkt in der Kurzzeittherapie erreicht wird, die Möglichkeit einer weiterführenden ambulanten Psychotherapie verwehrt und eine leitliniengerechte Behandlung nicht vollständig ermöglicht.“

Die DPtV begrüßt die derzeitige politische Debatte, Drogen und Sucht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen. Zu Recht fordert der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Hendrik Streeck „Sucht und Drogen sind keine Randthemen – sie betreffen Millionen Menschen und sind ein Prüfstein für die Stärke unseres Gesundheits- und Sozialsystems“. Leider wird die Stärke der psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten hier nicht vollständig ausgeschöpft. In Anbetracht der hohen Zahl von Abhängigkeitserkrankungen, dem damit verbundenen Leid und hohen Folgekosten, ist dies aus Sicht der Betroffenen unverständlich. Die DPtV fordert die politischen Akteure auf, sich konsequent für eine Weiterentwicklung der Behandlungsmöglichkeiten von suchterkrankten Menschen einzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, Hans Stromsdörfer, Pressesprecher(in), Am Karlsbad 15, 10785 Berlin, Telefon: 030 235009-0

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