Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

Psychotherapie wirkt auch bei körperlichen Erkrankungen

(Berlin) - Psychotherapeutische Verfahren bei körperlichen Erkrankungen, wie Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronarer Herzkrankheit (KHK), Schmerzpatienten oder auch nach schweren Unfällen oder Verletzungen, sind wirksam und bringen den Patienten deutlichen Nutzen.

Dass die Prognosen für die Erkrankten bei einer zusätzlich zur somatischen Behandlung durchgeführten Psychotherapie deutlich positiver ausfallen, zeigte sich jetzt beim Symposium der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) in Berlin.

Körperliche Erkrankungen werden oft von psychischen Störungen begleitet. Psychotherapeutische Interventionen tragen zur gelungenen Krankheitsbewältigung bei, indem belastende Faktoren reduziert und Ressourcen mobilisiert werden. Um bei körperlichen Erkrankungen psychotherapeutisch wirkungsvoll helfen zu können, bedarf es der Berücksichtigung sozialer, psychischer und biologischer Zusammenhänge der Krankheitsentstehung und Aufrechterhaltung. Psychotherapeutische Kompetenz wird bei diesen Krankheiten jedoch noch zu wenig genutzt.

Bei KHK können die Beschwerden durch eine begleitende psychotherapeutische Behandlung bis zum völligen Verschwinden der Symptome positiv beeinflusst werden, bei Schmerzpatienten mit der begleitenden Psychotherapie die Lebensqualität und die Möglichkeit zur Teilhabe am täglichen Leben deutlich verbessert werden.

Die derzeit zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen durchführbare Psychotherapie lässt eine angemessene Therapie dieser Krankheitsbilder im Augenblick aber nicht im notwendigen Maße zu. Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas, Stellvertretender Bundesvorsitzender der DPtV, fordert eine möglichst schnelle Einbeziehung dieser psychologisch-psychotherapeutischen Leistungen in den GKV-Katalog.

"Das Sozialgesetzbuch V gibt den Krankenversicherungen die Möglichkeit neue wissenschaftliche Erkenntnisse in Selektivverträgen mit den Leistungserbringern zu vereinbaren. (§ 73 c SGB V). Wir müssen es zugunsten unserer Patienten schaffen, dass die Erkenntnisse aus diesen Verträgen auch flächendeckend in das kollektivvertragliche System aufgenommen werden, sobald der wissenschaftliche Nachweis vorliegt", betonte Weidhass.

Dipl.-Psych. Dieter Best, Vorsitzender der DPtV unterstrich, dass die Wirksamkeit der psychotherapeutischen Interventionen nach evidenzbasierten Methoden nachgewiesen sein muss. Dafür sprächen eindeutig die auf dem Symposium von den Referenten vorgetragenen Forschungsergebnisse. Best wies außerdem darauf hin, dass die Tatsache, dass mit psychologischen Interventionen oder mit Psychotherapie körperliche Krankheiten günstig beeinflusst werden können auch Aufnahme in die DMPs gefunden habe. "Jedoch bedarf es einer Präzisierung. Begriffe wie etwa `psychosoziale Betreuung´ sind zu unspezifisch" bemängelte Best. Deshalb habe man auch dem Bundesgesundheitsministerium einen Änderungsvorschlag der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung beim DMP KHK unterbreitet, die entsprechende Passage konkreter zu fassen.

"Psychotherapeuten dürfen Richtlinienpsychotherapie, aber auch nicht mehr. Sie dürfen keine psychosomatische Grundversorgung leisten, kaum antragsfreie Gespräche mit Patienten führen, v.a. keine Gruppenbehandlungen anbieten, wie es gerade für die gut ausgearbeiteten und evaluierten psychoedukativen Programme für chronisch körperlich kranke Patienten notwendig wäre", betonte Best und forderte zeitnahe Änderungen.

Best hofft, mit einer verbesserten interkollegialen Zusammenarbeit von Ärzten und Psychotherapeuten hier wichtige Schritte voranzukommen: "Die Lebensqualität für die Patienten wird klar verbessert und nicht zuletzt wird durch verkürzte Krankheitskosten das System entlastet."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV) Carsten Frege, Geschäftsführer Am Karlsbad 15, 10785 Berlin Telefon: (030) 235009-0, Telefax: (030) 235009-44

(el)

NEWS TEILEN: