Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Qualifizierter Rechtsrat bleibt erhalten! / Rechtsrat durch Banken und Versicherung als "Nebenleistung" hingegen bedenklich

(Berlin) - Der von dem Bundesministerium der Justiz veröffentliche Entwurf für ein Rechtsdienstleistungsgesetz wird anlässlich des 65. Deutschen Juristentages in Bonn intensiv diskutiert. Er erkennt an, dass qualifizierte und professionelle Rechtsberatung nur durch die Anwaltschaft möglich ist. Dies wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt. Bedenklich blieben hingegen die neuen Befugnisse für Banken, Versicherungen und Verbände, künftig Rechtsrat erteilen zu dürfen. Denn die Beratung durch Banken und Versicherungen sei nicht frei von Eigeninteressen der Berater. Die Gefahr sei, dass Versicherungen ihre spätere Leistungspflicht und eben nicht nur die Interessen des Ratsuchenden bei der Beratung mit berücksichtigen. Banken hätten beispielsweise bei Testamentsberatungen auch nachfolgende Anlagegeschäfte im Blick. Diese als "Nebenleistung" bezeichnete Befugnis müsse daher eng ausgelegt werden, um dem Interesse des Bürgers nach unabhängigem Rechtsrat Rechnung zu tragen.

"Der Schutz der Bürger muss bei allen Überlegungen im Vordergrund stehen. Das Bedürfnis nach unabhängigem Rechtsrat kann nur die Anwaltschaft erfüllen", so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV in Bonn. Gerade die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts bilde die Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Mandanten. Dies sei bei einer als "Nebenleistung" bezeichneten Rechtsberatung durch Andere eben nicht gewährleistet. Die vorgesehenen Öffnungen bei der unentgeltlichen Rechtsberatung, zum Beispiel aus Gefälligkeit, auf Grund von verwandtschaftlicher oder ähnlicher persönlicher Beziehungen wären hingegen ebenso sachgerecht wie der Rechtsrat aus sozialen Gründen oder durch karitative Organisationen.

Nach Ansicht des DAV dürfen künftig Verbände und Versicherungen nur dann Rechtsauskünfte erteilen, wenn diese Beratung zur vollständigen Erfüllung der vertraglichen Pflicht notwendig sei. Bei solchen Rechtsauskünften handele es sich immer nur um eine unvollkommene ergänzende Tätigkeit, die zudem nur im satzungsmäßigen Aufgabenbereich der Vereine und Verbände geschehe. So dürfe der ADAC etwa über die rechtlichen Grundlagen der Pannenhilfe oder seiner Rechtsschutzversicherungen aufklären. Rechtsberatung als Selbstzweck müsse ausgeschlossen bleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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