Pressemitteilung | Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)

Qualifizierung von Lokomotivführern in einer Rechtsverordnung einheitlich und verbindlich regeln

(Frankfurt am Main) - "Der Bericht in der vorgestrigen (23. Februar 2010) Frontal 21 Sendung hat erneut deutlich gemacht, wie dringend notwendig es ist, dass die Bundesregierung die Aus- und Fortbildung von Lokomotivführern gesetzlich regelt", so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Claus Weselsky. Die GDL fordert bereits seit längerem, dass der Gesetzgeber von seiner Ermächtigung im Allgemeinen Eisenbahngesetz Gebrauch macht und eine für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen bindende Rechtsverordnung erlässt. So hat die GDL bereits von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer den Erlass einer diesbezüglichen Rechtsverordnung gefordert. Diese muss die folgenden Kernpunkte enthalten:

- Regelung der Zugangsvoraussetzungen zum Lokomotivführerberuf zur schulischen, medizinischen und psychologischen Eignung;

- modularer Schulungs- und Rahmenstoffplan, der sowohl inhaltlich als auch zeitlich verbindlich von Lokomotivführerbewerbern zu absolvieren und Voraussetzung für die Zulassung zur Lokomotivführerprüfung ist;

- Einbeziehung von Simulatoren in die Lokomotivführeraus- und -fortbildung, die ein wirklichkeitsgetreues und interaktives Training ermöglichen,

- Abnahme der Prüfung zum Lokomotivführer und Ausgabe des Eisenbahnfahrzeugführerscheins nur durch staatliche Stellen, wie zum Beispiel dem Eisenbahnbundesamt und

- Netzzugang für Eisenbahnverkehrsunternehmen nur, wenn sie die Kriterien dieser Lokomotivführerausbildung oder eines in der Europäischen Union vergleichbaren Standards gewährleisten.

"Die GDL und die Deutsche Bahn sind hier mit gutem Beispiel vorangegangen und haben bereits einheitliche und verbindliche Standards zur Aus- und Fortbildung von Lokomotivführern im Lokomotivführertarifvertrag festgeschrieben. Diese Bestimmungen bilden eine gute Arbeitsgrundlage für eine entsprechende Rechtsverordnung", so Weselsky.

Mit dem bisher geltenden Recht ist es leider möglich, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen und deren Eisenbahnbetriebsleiter den Rahmenstoffplan für die Lokomotivführerausbildung selbst festlegen können. Damit entsteht unweigerlich eine unterschiedliche Qualität in der Aus- und Fortbildung. "Das muss schnellstmöglich beendet werden. Und zwar jetzt, und nicht erst, wenn ein Eisenbahnunfall passiert", so der GDL-Bundesvorsitzende. Bereits vorgestern (23. Februar 2010) wurde in der ZDF-Sendung Frontal 21 ein privates Unternehmen vorgestellt, dass Lokomotivführer völlig unzureichend ausgebildet hat. In diesem wurden Lokomotivführer von Lokomotivführern ohne eine zertifizierte Ausbildungsberechtigung ausgebildet. Dabei wurden illegale Fahrten, Mit- und Prüfungsfahrten auf den Zügen durchgeführt.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL) Gerda Seibert, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Baumweg 45, 60316 Frankfurt am Main Telefon: (069) 405709-0, Telefax: (069) 405709-129

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