Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
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Qualität verbessern / Finanzierung sichern

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und damit geplanten Verbesserungen für die Pflegebedürftigen für dringend notwendig. „Die Situation der pflegebedürftigen Menschen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, muss dringend verbessert werden“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, anlässlich der gestrigen (24. September 2007) Anhörung zu dem Gesetzentwurf.

Die Anhebung der Leistungen der Pflegeversicherung für die ambulante und stationäre Versorgung, die Einbeziehung der Demenzkranken sowie eine bessere und effizientere Beratung der Pflegebedürftigen sind längst überfällige Schritte. Allerdings sind nach Auffassung des DStGB die Leistungsanpassungen unzureichend.

Nach Auffassung des DStGB muss auf die in den vergangenen Jahren immer wieder angekündigte Absenkung der stationären Leistungen verzichtet werden. Ausdrücklich unterstützt der DStGB Überlegungen, die wohnortnahen Angebote besser aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. „Wohnortnahe Pflegestützpunkte sind der richtige Weg. Die sollten bei den Städten und Gemeinden angebunden sein“, erklärte Landsberg. Darüber hinaus sollte auf bestehende Strukturen aufgebaut werden. Die vorgesehenen Regelungen zu den Pflegestützpunkten sind allerdings aus Sicht des DStGB ein Beispiel für Überregulierung. Notwendig ist für den DStGB eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung.

Notwendig ist eine transparentere Kontrolle der Pflegeeinrichtungen. Es müssen zukünftig durch die Heimaufsicht oder den medizinischen Dienst unangekündigt Pflegeeinrichtungen geprüft und die Ergebnisse transparent gemacht werden. „Es bedarf nicht eines neuen bürokratischen Pflege-TÜV“, erklärte Landsberg. Die bestehenden Prüfinstrumente müssten nur effizient ausgebaut werden.

Nicht zuletzt auf Grund der demographischen Entwicklung warnt der DStGB allerdings davor, Glauben zu machen, dass die Pflege zukünftig ausschließlich über Pflegefachkräfte sichergestellt werden kann. Das bürgerschaftliche Engagement in der Pflege ist dringend notwendig. Dazu gehören auch die vielen Zivildienstleistenden in den Alteneinrichtungen. Dieser Dienst ist zwingend notwendig. Wer z.B. durch die Abschaffung der Wehrpflicht die Axt an den Zivildienst anlegen will, zerschlägt die gewachsenen Strukturen. Darüber hinaus begrüßt der DStGB die Absicht der Koalitionsfraktionen, der Schwarzarbeit im Pflegebereich zu begegnen.

Der DStGB kritisiert allerdings, dass die bevorstehende Reform die zentrale Frage der Finanzierung nicht löst. Die vorgesehene Erhöhung der Beiträge der sozialen Pflegeversicherung um 0,25 Prozent-Punkte ist unzureichend. Der DStGB fordert den Bundesgesetzgeber auf, bereits heute Regelungen hinsichtlich der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu treffen, die nachhaltig die finanziellen Probleme auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung angehen. „Es darf nicht sein, dass allein wegen der Finanzgrundlagen der Pflegeversicherung alle zwei / drei Jahre ein neues Gesetzgebungsverfahren gestartet werden muss“, betonte Landsberg abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Pressestelle Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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