Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Qualitätssicherung bei Altkunststoffen wichtiges Thema

(Bonn) - Das Kunststoffrecycling in Europa hat höchste Qualität und erzeugt höchste Qualitäten. Das machte Dr. Martina Lehmann auf dem Altkunststofftag des bvse deutlich.

Hierbei sichere das Gütezeichen GRS die Qualität der Recyclate aus Standardpolymeren, ergänzte der neue GRS-Geschäftsführer Dr. Thomas Probst. Als neue Ziele der GRS bezeichnete er das Ausweiten des Endproduktestatus auf die Materialien, die durch das Recycling erzeugt werden. Dies sind neben den Recyclaten die Regranulate, die Agglomerate und Mahlgut. Ferner soll die Produktanerkennung auf alle Kunststoffe ausgeweitet werden, wenn Sie entsprechende Qualitäten einhalten. Abgesichert würden die Qualitäten dann über das Gütezeichen GRS.

Hierzu soll es eine vereinfachte Auditierung geben. Das bedeute eine einmalige Erstprüfung und ansonsten solle die geforderte Zertifizierung in schon bestehende Zertifizierungen (Efb, QM) eingebunden werden. Dadurch würde eine Kostenreduzierung bei der Zertifizierung erreicht und trotzdem eine Garantie für hochwertiges Kunststoffrecycling gegeben.

Dr. Wolf Karras von der DKR führte aus, dass die Verwertungssicherheit von DSD und DKR in den ersten 10 Jahren auf der rohstofflichen Verwertung beruhte. Die Optimierung der zweistufigen, werkstofflichen Verwertung, die in den vom DKR vorgegebenen Kostenrahmen passe, führe am ehesten über eine erhöhte Wertschöpfung in der Aufbereitung, die durchaus mehr kosten dürfe, sich aber verwertungsseitig bezahlt mache.

Die Einführung von Produktspezifikationen sei hier der richtige Weg. Beispielhaft nannte er die Einführung von PO 90. Der Preis für PO 90 sei, verglichen mit der zuvor unspezifizierten Vermarktung, um 60 Prozent gestiegen. Nach seiner Erfahrung könnte der wirtschaftliche Nutzen weiter gesteigert werden, wenn die nass aufbereiteten Agglomerate als Endprodukt anerkannt würden. Große industrielle Abnehmer seien sehr an diesen Stoffen interessiert, aber nicht bereit, sich für diesen Nebenrohstoff einer Zertifizierung zu unterziehen.

Die Grundsätze für die Produktanerkennung im Kunststoffrecycling formulierte Agnes Bühnemann von der cyclos GmbH. Voraussetzung dafür sei die Beendigung der Abfalleigenschaft, die durch folgende Faktoren indiziert werde: 1. Herstellen von Materialien, durch die Primärrohstoffe ersetzt werden. 2. Das Produkt hat einen positiven Marktwert. 3. Die abfallwirtschaftlichen Behandlungsschritte sind abgeschlossen. 4. Eine Anreicherung von Schadstoffen im Wertstoffkreislauf erfolgt nicht. Beispielhaft führte Bühnemann die PET-Flakes an. Wenn diese gewaschen, getrennt von Stoffverunreinigungen und Materialvermischungen und kunststoffrein vorliegen, sei von einem Produkt auszugehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: 0228/988490, Telefax: 0228/9884999

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