Rabattgesetz und Zugabeverordnung: Verfallsdatum ist abgelaufen
(Berlin) - Die Bundesregierung geht den richtigen Weg: Rabattgesetz und Zugabeverordnung müssen restlos aufgehoben werden. Diese Fossilien passen nicht in eine moderne Handelswelt. Dies erklärte Dr. Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), zu dem am 13. Dezember im Bundeskabinett anstehenden Beschluss, Rabattgesetz und Zugabeverordnung ersatzlos zu streichen. Damit verhindert sie eine Inländerdiskriminierung für deutsche Händler, die aus der Umsetzung der europäischen Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr resultieren würde. Die beiden Gesetze sind einmalig in Europa und führen gerade im Internethandel zu einen schweren Wettbewerbsnachteil. Daher ist das Verfallsdatum dieser Regulierungen abgelaufen.
Nach dem Wegfall dieser Gesetze wird die Erlebniswelt des Einkaufens bunter. Pfiffige Zugaben, phantasievolle Kundenbindungssysteme, Kundenservice wie lebenslange Garantien, höhere Preisnachlässe für Stammkunden und neue Verkaufsformen wie das Powershopping im Internet, alle diese Möglichkeiten werden für den Handel und die Verbraucher Vorteile bieten. Das wichtigste ist aus meiner Sicht aber, dass der Kunde endlich wieder als mündiger Verbraucher anerkannt wird, dem man die Entscheidung zumuten kann, ob er sich für ein Angebot mit Zugabe oder ohne, für ein Angebot mit Rabatt oder ohne entscheidet, sagte Fuchs.
Die ersatzlose Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung wird ein Befreiungsschlag für den überregulierten Wettbewerb in Deutschland. Die Bundesregierung unterstreicht ihren Reformwillen für ein modernes Wettbewerbsrecht. Die Gesetze sind ein Hemmschuh für den Leistungswettbewerb. Ein zögerliches Herumdoktern an den bestehenden Regelungen würde weder die Wettbewerbsnachteile für deutsche Händler beseitigen, noch den Weg für mehr Service und innovative Dienstleistungen frei machen. Den Befürwortern der Gesetze ist es in den zurückliegenden 70 Jahren nicht gelungen darzulegen, weshalb bestimmte Teile dieser Gesetze erhalten bleiben sollten. Es ist sinnlos einen Besitzstand zu verteidigen, der nicht mehr zu halten ist. Die Einrichtung einer Expertenkommission beim Bundesjustizministerium, welche die Auswirkungen auf den Wettbewerb beobachten soll, ist eine angemessene Reaktion auf die vorgetragenen Bedenken, sagte Fuchs.
Verdeckte oder offene Preiserhöhungen sind mit dem Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung nicht verbunden. Der Wettbewerb im Handel und mündige Verbraucher verhindern dies. Mondpreise wird es in unserer Handelswelt nicht geben. Dies zeigen schon die Erfahrungen der Länder, in denen es kein Rabattgesetz gibt. Der Handel in Deutschland wird weiterhin eine verantwortungsbewusste Preisgestaltung garantieren, erklärte BGA-Präsident Fuchs in Berlin.
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Volker Tschirch
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