Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Raumordnungsgesetz muss Landwirtschaft für Zukunftsaufgaben stärken DBV begrüßt Votum des Agrarausschusses des Bundesrates

(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht die geplante Neufassung des Raumordnungsgesetzes mit großer Sorge. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hat sich deshalb im Vorfeld der nächsten Bundesratssitzung an die für Raumordnung zuständigen Minister gewandt und Korrekturen angemahnt. Um auf die verstärkten Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft hinsichtlich Ernährungsvorsorge, Bioenergie und Klimawandel auch raumordnerisch angemessen reagieren zu können sei es unerlässlich, dafür einen eigenen Grundsatz im neuen Raumordnungsgesetz zu verankern, appellierte Sonnleitner in einem Schreiben an die Minister. Wer, wenn nicht die Land- und Forstwirte, prägen Kulturlandschaften und Flächennutzung in Deutschland. Es bedarf daher einer raumordnungspolitischen Grundsatzaussage, wie der Land- und Forstwirtschaft Entwicklungsmöglichkeiten zwischen Klima-, Landschafts- und Naturschutz auf der einen und wettbewerbsfähiger Produktion für Nahrung und Energie auf der anderen Seite offen gehalten werden. Dazu gehört für Sonnleitner auch, dass die Reduzierung des Flächenverbrauchs noch deutlicher im neuen Raumordungsgesetz verankert werden müsse.

Landwirtschaftliche Nutzfläche sei nicht x-beliebig vermehrbar. Im Gegenteil: Diese müsse noch viel mehr vor anderen Nutzungsinteressen geschützt werden, damit den Betrieben ihre ureigenste Produktionsgrundlage erhalten bleibt.

Der DBV begrüßt, dass sich auch der Agrarausschuss des Bundesrates gegen eine Schwächung der Land- und Forstwirtschaft in der geplanten gesetzlichen Neuregelung ausspricht und diese wesentlichen Forderungen des Berufstandes aufgegriffen hat. Der DBV erwartet, dass sich der Bundesrat am 19. September dieser Auffassung anschließt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205

(sh)

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