Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Recht auf Akteneinsicht muss ausgebaut werden / Journalistenorganisationen fordern Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes

(Bonn) - Die rot-grüne Bundesregierung sollte sich in der neuen Legislaturperiode endlich von der Praxis der Geheimniskrämerei verabschieden und den Zugang zu Behördenunterlagen erleichtern. Das fordern die Journalistenorganisationen „Netzwerk Recherche“, Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und die Deutschen Journalistinnen- und Journalisten - Union in ver.di in einer gemeinsamen Erklärung. Die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes, das die Akteneinsicht für alle Bürger ermöglicht, war in der vorigen Wahlperiode vor allem am Widerstand des Finanz- und des Verteidigungsministeriums gescheitert. „Jetzt muss die Bundesregierung zeigen, ob sie es mit der Modernisierung von Staat und Verwaltung ernst meint oder ob sie in der obrigkeitsstaatlichen Tradition der ‚Amtsverschwiegenheit’ verharren möchte“, so Rolf Lautenbach, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV).

Die drei Journalistenorganisationen sehen die Gefahr, dass Deutschland bei der Informationsfreiheit zum Schlusslicht in Europa wird. Fast alle Industriestaaten haben ihren Bürgern bereits Akteneinsichtsrechte garantiert und damit gute Erfahrungen gesammelt. Die von einigen Kritikern in der Verwaltung befürchtete Antragsflut, die angeblich zur Lahmlegung der Ämter führen würde, ist bisher nirgendwo eingetreten. Stattdessen hat die Praxis in anderen Ländern gezeigt, dass die Öffnung der Aktenschränke bei Behörden zu einer offeneren und serviceorientierteren Verwaltungskultur beigetragen hat, ohne wesentliche Mehrkosten zu verursachen. Auch die positiven Erfahrungen in den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, die eigene Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben, sprechen für die schnelle Verabschiedung einer bundesweiten Regelung.

„Wenn Rot-Grün es ernst meint mit der Pressefreiheit, darf sich der Verschleppungskurs bei der Gesetzesinitiative zur bundesweiten Informationsfreiheit in dieser Legislaturperiode nicht wiederholen.“, so Ulrike Maercks-Franzen, Bundesgeschäftsführerin der dju. „Ein modernes Informationsfreiheitsgesetz festigt nicht nur die Pressefreiheit, sondern verhindert gleichzeitig Auswüchse der Bürokratie.“

Aus journalistischer Sicht ist das Informationsfreiheitsgesetz wichtig, weil es das Geheimhaltungsprinzip bei Verwaltungsvorgängen von der Regel zur begründungsbedürftigen Ausnahme macht und damit zu einem generellen Klima der Offenheit beiträgt. Die Möglichkeit, Originalakten einzusehen, geht dabei über den bestehenden journalistischen Auskunftsanspruch nach den Landespressegesetzen hinaus.

Bei der neuen Gesetzesinitiative wird es vor allem darauf ankommen, kostengünstige Regelungen zu wählen, so dass möglichst viele Bürger von dem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen können. Die Liste der Ausnahmen vom Transparenzprinzip sollte kurz gehalten werden, um den Sinn des Gesetzes nicht zu unterlaufen. Bei den Antwortfristen ist darauf zu achten, dass die Akteneinsicht kurzfristig gewährt wird, weil Bürgerbeteiligung nur Sinn macht, wenn auf laufende Behördenentscheidungen noch Einfluss genommen werden kann. Für die journalistische Recherche ist es ebenfalls zentral, dass Anträge auf Informationsbegehren zügig beantwortet werden.

„Wir werden die neue Bundesregierung auch daran messen, welche Fortschritte sie beim Weg zu einer transparenteren Verwaltung macht. Ein Informationsfreiheitsgesetz, das Akteneinsichtsrechte für alle garantiert, ist längst überfällig“, so Thomas Leif, Vorsitzender des Netzwerks Recherche.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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