Recht auf Hauptschulabschluss dient nicht Bildungsgerechtigkeit
(Berlin) - Forderungen nach einem Recht auf Hauptschulabschluss bezeichnet Ludwig Eckinger, Bundesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), als wenig hilfreich. Auf diesem Wege lässt sich die Zahl von Schulabgängern ohne Schulabschluss nicht senken. Die Hauptschule ist Pflichtschule. Insofern wird keinem Lernenden die Chance auf einen Hauptschulabschluss verwehrt, so Eckinger. Das Problem ist aber, dass der Staat bisher nicht verpflichtet ist, auf allen Schulstufen Bedingungen vorzuhalten, damit jedem Lernenden ein Abschluss gelingen kann. Eckinger verweist auf Unterrichtsausfall, Lehrermangel, zu große Klassen, zu wenig individuelle Fördermöglichkeiten. Besserverdienende Familien können diesen Mangel durch privat finanzierte Zusatzförderung kompensieren, sagt Eckinger. Mit einem Recht auf Bildung muss die Bildungspolitik verpflichtet werden, die Gelingensbedingungen zu sichern. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur persönlichen Verantwortung jedes Lernenden.
Weiter warnt der VBE-Bundesvorsitzende: Auf keinen Fall darf der Standard des Hauptschulabschlusses abgesenkt werden. Als Berufswahlreife und Zugang zu weiterführenden Abschlüssen muss der Standard mindestens erhalten bleiben. Der Blick auf den Lehrstellenmarkt und auf den Arbeitsmarkt zeige, laut Eckinger, dass Hauptschulabgänger kaum noch einen beruflichen Einstieg finden können. Es ist nicht zu verantworten, jungen Menschen vorzugaukeln, sie würden ihre Chancen mit einem Recht auf Hauptschulabschluss vergrößern. Die Zeit niedrigqualifizierter Jobs ist in Deutschland vorbei.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)
Pressestelle
Behrenstr. 23-24, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7261966-0, Telefax: (030) 7261966-19
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