Recht auf Reparatur sicher umsetzen: TÜV-Verband fordert unabhängige Prüfungen und klare Verbraucherinfos
(Berlin) - Nationale Umsetzung vom Recht auf Reparatur: Reparaturförderung darf nicht zulasten der Produkt- und Cybersicherheit gehen. Verbraucher brauchen Informationen, wie und von wem Produkte kompetent instandgesetzt werden. Ein Prüfzeichen "Ready to Repair" könnte Orientierung geben.
Der TÜV-Verband begrüßt die Zielsetzung der Bundesregierung, das "Recht auf Reparatur" zügig und richtlinienkonform in nationales Recht zu überführen. Anlässlich der Länder- und Verbändeanhörung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren hat der TÜV-Verband eine Stellungnahme vorgelegt.
Ressourcen schonen, Kreislaufwirtschaft stärken
"Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Ressourcenschonung und einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft", sagt Juliane Petrich, Referentin Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. "Eine längere Produktlebensdauer reduziert Abfälle und stärkt die Unabhängigkeit von importierten Rohstoffen. Entscheidend ist jetzt, dass die neuen Regelungen in der Praxis sicher und verlässlich umgesetzt werden."
Nach Auffassung des TÜV-Verbands darf Reparaturförderung allerdings nicht zulasten der Produkt- oder IT-Sicherheit gehen. Gerade bei digital vernetzten Produkten können Eingriffe in Hard- und Software erhebliche Risiken bergen. Deshalb müssen Ersatzteile, Software-Updates und Reparaturprozesse sicherheitskompatibel ausgestaltet sein. Unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen sind zentral, um Konformität sicherzustellen und Verbrauchervertrauen zu stärken.
"Ready for Repair": Orientierung für Verbraucher
Zugleich brauchen Verbraucher:innen transparente und vergleichbare Informationen zur Reparierbarkeit von Produkten. "Ein unabhängiges Prüfzeichen wie 'Ready for Repair' kann hier Orientierung bieten und Greenwashing entgegenwirken", sagt Petrich. "Auch im freien Reparaturmarkt sind Kompetenznachweise durch unabhängige Stellen zentral, um Qualität sichtbar zu machen und Vertrauen zu stärken."
Nicht zuletzt kommt es auf eine funktionierende Plattformlösung an. Petrich: "Reparaturangebote müssen strukturiert, zugänglich und verlässlich auffindbar sein. Zuständigkeiten, Qualitätsanforderungen und Governance-Strukturen sollten frühzeitig geklärt werden, damit das Recht auf Reparatur seine volle Wirkung entfalten kann."
Quelle und Kontaktadresse:
TÜV Verband e.V., Linda Roy, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedrichstr. 136, 10117 Berlin, Telefon: 030 760095-400
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