Recht auf Reparatur: ZDK drängt auf Kfz-Ausnahme
(Berlin) - Mit der gestrigen Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur hat der Deutsche Bundestag zugleich ein wichtiges Signal nach Brüssel gesendet: In einer begleitenden Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Ausnahmeregelung für Kraftfahrzeuge bei der Verlängerung des Gewährleistungsrechts einzusetzen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt diesen Vorstoß und wird seine Bemühungen auf europäischer Ebene fortsetzen.
„Die Entschließung des Bundestages ist ein wichtiges politisches Signal und bestätigt unsere seit Monaten vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der praktischen Auswirkungen der Regelung auf den Gebrauchtwagenhandel und die Reparaturwirtschaft“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Wir werden diesen Rückenwind nutzen und unsere Argumente nun verstärkt in die europäische Diskussion einbringen.“
Der ZDK bedauert zugleich, dass die vom Kfz-Gewerbe kritisierte Verlängerung von Gewährleistungsansprüchen nach Reparaturen Bestandteil der nun beschlossenen Umsetzung bleibt. Aus Sicht des Verbandes entstehen dadurch insbesondere bei technisch hochkomplexen Produkten wie Kraftfahrzeugen zusätzliche Haftungsrisiken, die sich negativ auf Reparaturbereitschaft, Wiederverkaufsmöglichkeiten und das Angebot älterer Gebrauchtwagen auswirken können.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte der ZDK davor gewarnt, dass die Verlängerung von Gewährleistungsansprüchen nach Reparaturen dazu führen könnte, dass Händler ältere Fahrzeuge ohne umfassende Garantieabsicherung künftig nicht mehr im Eigenhandel anbieten. Stattdessen könnten diese Fahrzeuge vermehrt nur noch als Kommissionsware zwischen privaten Parteien vermittelt werden. Für Verbraucher drohen dadurch ein geringeres Fahrzeugangebot, weniger Auswahl im unteren Preissegment und steigende Kosten beim Fahrzeugerwerb.
„Die jetzt beschlossene Regelung darf nicht dazu führen, dass bezahlbare Mobilität eingeschränkt wird. Deshalb werden wir unsere Position gegenüber den europäischen Institutionen mit Nachdruck vertreten und für eine praxistaugliche Ausnahmeregelung für Kraftfahrzeuge werben“, so Peckruhn.
Der ZDK fordert die politischen Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel auf, die Auswirkungen der neuen Regelung auf den Gebrauchtwagenmarkt und das Kfz-Reparaturgewerbe eng zu beobachten und bei künftigen Anpassungen des europäischen Rechts die Besonderheiten technisch komplexer Produkte stärker zu berücksichtigen.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK), Andreas Cremer, Pressesprecher(in), Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn, Telefon: 0228 91270
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