Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Recht für Sparer*innen: BGH-Urteil gegen Erzgebirgssparkasse erwartet / Verbraucherzentrale Sachsen kämpft um faire Zinsen für über 2.000 Betroffene im Erzgebirge

(Leipzig) - Ein weiteres Mal trifft die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf eine sächsische Sparkasse. Im Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Erzgebirgssparkasse geht es um die endgültige und grundsätzliche Entscheidung, welcher Referenzzinssatz für Prämiensparverträge der Erzgebirgssparkasse gilt.

Es handelt sich um das letzte noch ausstehende Urteil von insgesamt neun Musterfeststellungsverfahren, die die Verbraucherzentrale Sachsen gegen verschiedene Sparkassen angestrengt hat. Ziel ist es, verbindliche rechtliche Klarheit für tausende Sparende zu schaffen.

Das Verfahren gegen die Erzgebirgssparkasse wurde bereits im Oktober 2019 eingeleitet. Es ist das umfangreichste der neun Klagen: 2.118 Prämiensparer*innen haben sich angeschlossen. Nach bundesweiten Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen geht es im Schnitt um rund 1.900 Euro pro Sparvertrag – Beträge, die vielen Betroffenen bislang vorenthalten wurden.

Die Entscheidung des BGH wird nicht nur für die Kläger*innen von großer Bedeutung sein, sondern auch für viele weitere Sparer*innen mit ähnlichen Verträgen in ganz Deutschland.

TERMIN-DETAILS:

Datum: 1. Juli 2025
Ort: Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe,
Herrenstraße 45a, Karlsruhe
Sitzungssaal N 010
Beginn: voraussichtlich 09:00 Uhr

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig, Telefon: 0341 696290

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