Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Rechte für Beschäftigte von „Werkstätten für behinderte Menschen“ durchsetzen! / Wer Recht hat, muss es auch bekommen

(Berlin) - Die Rechte von Menschen, die wegen ihrer besonderen körperlichen, geistigen oder psychischen Eigenschaften noch immer nicht am allgemein üblichen Leben unserer Gesellschaft teilnehmen können, müssen gestärkt werden. Dies ist eine Forderung der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), die anlässlich einer Tagung am 29./30. September 2005 in Leipzig zusammen mit Werkstattleitungen von „Werkstätten für behinderte Menschen“ erhoben wird.

Die deutschen „Werkstätten für behinderte Menschen“ stehen denen offen, die langfristig oder gar zeitlebens nicht erwerbstätig sein können. Erst vor genau 30 Jahren wurden diesen Beschäftigten die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen geöffnet. Seitdem sind ihnen nach und nach immer mehr Rechte zugestanden worden.

So ist es erst elf Jahre her, dass das Benachteiligungsverbot gegenüber Menschen mit Behinderungen ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Und es ist erst vier Jahre her, dass das Wort „Menschen“ in das deutsche Recht einzog. Seitdem wird auf die diskriminierende Kennzeichnung „Behinderte“ verzichtet. „Solche Fortschritte sind enorm. Aber die Zeitspanne für ihre Durchsetzung ist es auch!“, so Rechtsanwalt Martin Schafhausen, von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des DAV. Bis heute würden aber die Beschäftigten in den Werkstätten darauf warten, dass ihnen vom Staat endlich eine ausreichend lange Zeit für die berufliche Bildung eingeräumt wird. In nur zwei Jahren müssten diejenigen, die als besonders schwerbehindert gelten, eine berufliche Förderung absolvieren.

„Die Regelung, nach der Werkstattbeschäftigte Zuschläge zur Pflegeversicherung selbst aufbringen müssen, obwohl ihr Monatseinkommen im Bundesdurchschnitt nur 160 Euro beträgt, wird Klagen provozieren“, so Schafhausen weiter.

Am 29. und 30. September 2005 treffen sich in Leipzig gemeinsam mit Werkstattleitungen Anwälte der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV aus dem gesamten Bundesgebiet und wollen beraten, wie den Werkstattbeschäftigten zu ihrem Recht verholfen werden kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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