Rechte von Beamten stärken
(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Föderalismuskommission aufgefordert, bei ihren Überlegungen die Grundsätze des Berufsbeamtentums auf den Prüfstand zu stellen, nicht nur die Schutzrechte, sondern auch die Gestaltungsrechte in den Blick zu nehmen. "Wenn die hergebrachten Grundsätze weiterentwickelt werden, müssen auch die Rechte von Beamtinnen und Beamten gestärkt werden," sagte die DGB-Beamtenpolitikerin Ingrid Sehrbrock am Dienstag in Berlin. "Arbeits- und Einkommensbedingungen müssen auch von Beamten verhandelt werden können. Kein anderer Arbeitgeber in der Wirtschaft kann einseitig solche Regelungen treffen, wie es den öffentlichen Dienstherren immer noch zugestanden wird. Keiner anderen Berufsgruppe wird solches zugemutet." Diese einseitige Regelungsmacht sei ein Relikt aus der Geschichte. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts müsste dies verschwinden.
"Wer durch eine Änderung des Grundgesetzes den Beamtenstatus ändern will, darf Beamte nicht zu rechtlosen Gesellen machen. Diese so genannten Privilegien wie zum Beispiel das Alimentationsgebot, das Leistungsprinzip oder die Unkündbarkeit sind immer auch die Gewähr für Bürgerinnen und Bürger, dass Beamte nach Recht und Gesetz handeln." Den Beamtinnen und Beamten sollten endlich auch Verhandlungs- und Vereinbarungsrechte eingeräumt werden. "Das wäre ein echtes Modernisierungssignal aus der Föderalismuskommission," betonte Sehrbrock.
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Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
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