Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Rechtsausschuss des DStGB fordert Berücksichtigung kommunaler Interessen in den Koalitionsverhandlungen / Föderalismusreform umsetzen, strukturelle Benachteiligung der Städte und Gemeinden beseitigen

(Berlin) - Der Ausschuss für Recht, Personal und Organisation des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat anlässlich seiner 24. Sitzung am 13./14. Oktober in Wilhelmsfeld (Baden-Württemberg) mit Blick auf die am Montag (17. Oktober) beginnenden Koalitionsverhandlungen eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung eingefordert. „Wir erwarten, dass es konkrete Vereinbarungen zur Fortsetzung der Föderalismusreform gibt, mit dem Ziel, die strukturelle Benachteiligung der Städte und Gemeinden im Grundgesetz zu beseitigen“, forderte der Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister a. D. Claus Pierer. Zum einen müssen die Möglichkeiten des Bundes, Aufgaben auf die Kommunen ohne Regelung der vollständigen Finanzierung zu übertragen, abgeschafft werden, zum anderen brauchen die Städte und Gemeinden verbesserte Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung des Bundes.

Das Scheitern der Föderalismuskommission im Dezember 2004 hat bei den Städten und Gemeinden Enttäuschung, vielfach Entrüstung ausgelöst. Es zeichnete sich nämlich gegen Ende der Kommissionsverhandlungen ab, dass es gelingen könnte, den Bund über eine Änderung des Artikels 84 Grundgesetz weitestgehend zu untersagen, den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben durch Bundesgesetze zu belasten. Dies hätte die Praxis beendet, die Kommunen mit kostenintensiven Aufgaben zu übertragen, ohne gleichzeitig dafür zu sorgen, dass den Städten und Gemeinden ausreichende Finanzmittel hierfür zur Verfügung stehen. Diese Lücke der Verfassung ist eine der Gründe der Finanzkrise der Städte und Gemeinden. Im Ergebnis führt dies zu einer Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung, da die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen so begrenzt sind, dass für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben, z.B. Sport oder Kultur, kein Raum mehr bleibt.

Konkret fordert der Rechtsausschuss folgende Festlegungen:
- Dem Bund muss verfassungsrechtlich weitestgehend die Möglichkeit genommen werden, die Kommunen unmittelbar kostenintensiven Aufgaben zu belasten.

- Sollte eine Übertragung von Aufgaben für den wirksamen Vollzug eines Bundesgesetzes zwingend notwendig sein, ist durch Einführung des Konnexitätsprinzips nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt“ sicherzustellen, dass den Bund die volle Finanzierungsverantwortung trifft.

- Die Stellung der Städte und Gemeinden ist durch die Verankerung eines Anhöhrungsrechts ihrer Spitzenverbände im Grundgesetz zu verbessern.

„Die Städte und Gemeinden benötigen dringend diese Verbesserungen durch eine Föderalismusreform“, betonte Claus Pierer abschließend. Nur so kann es gelingen, die strukturellen Benachteiligungen der kommunalen Selbstverwaltung in der Verfassung zu beseitigen, damit die Städte und Gemeinden ihren vielfältigen Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auch tatsächlich nachkommen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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