Rechtsberatung: Weiteres Urteil zugunsten der Unternehmensberater / OLG Dresden erlaubt Fördermittelberatung durch Unternehmensberater / Unsicherheit bleibt aber bestehen
(Bonn) - In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung hat das OLG Dresden (Urteil vom 17. Dezember 2002 - 14 U 1732/02) begleitende Rechtsberatung durch Unternehmensberater für zulässig erklärt. Die Richter halten Fördermittelberatung grundsätzlich für erlaubnisfrei, da eine Beratung auf wirtschaftlichem, nicht auf rechtlichem Gebiet vorliege. Der BDU begrüßt das Urteil als einen weiteren Schritt zur Stärkung der Rechtsklarheit und der Berufsfreiheit von Unternehmensberatern.
Dem Verfahren ging ein Rechtsstreit zwischen einem Rechtsanwalt und einem Unternehmensberater über die Zulässigkeit von Fördermittelberatung voraus. Die Parteien stritten darüber, ob auf Fördermittel bezogene Tätigkeiten ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten seien. Die Richter stellten nun klar, dass die Beratung über bestehende Fördermittel-Programme, über die Förderfähigkeit des Kunden und über die Beschaffung der Fördermittel eine Beratung auf wirtschaftlichem Gebiet ist und daher nicht gegen die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes verstößt. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Mandant in derartigen Fällen von einem Unternehmensberater gar keine besondere rechtliche Prüfung erwarte. In jedem Fall greife die Erlaubnisnorm des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG, wonach rechtliche Angelegenheiten als Nebengeschäft im Rahmen einer überwiegend wirtschaftlichen Beratung miterledigt werden dürfen.
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, begrüßt die Dresdner Entscheidung als richtungsweisend für Sachsen mit erheblicher Wirkung für die gesamtdeutsche Rechtsprechung. Mit dieser Klarstellung erhielten die Existenzgründer- und Fördermittelberater insbesondere in Sachsen endlich eine eindeutige Rechtsgrundlage, so die Einschätzung des Beraterverbandes. Denn immerhin habe das Urteil bindende Wirkung für gesamt Sachsen (=OLG-Bezirk Dresden).
Große Hoffnungen setzt Redley auf eine Ausstrahlungswirkung des Dresdner Richterspruchs auf die Rechtsprechung im gesamten Bundesgebiet, die mittlerweile schon ein Übergewicht von Urteilen zugunsten der Unternehmensberater aufweist. Allerdings beobachten wir mit Sorge, dass es auch einige anderslautende Entscheidungen gibt, die weiterhin zu erheblicher Unsicherheit bei Beratern, aber besonders auch bei Klienten führen. Schließlich drohten den Beratern wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Ordnungswidrigkeitverfahren bei behaupteten Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz. Der BDU setzt sich daher stärker denn je für eine klarstellende Reform des Rechtsberatungsgesetzes ein.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU)
Zitelmannstr. 22
53113 Bonn
Telefon: 0228/9161-0
Telefax: 0228/9161-26