Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Rechtsberatungs- und Prozessstatistik 2005 / 1,1 Millionen Rechtsberatungen durch Mietervereine / Jede dritte Rechtsberatung zu Betriebskosten

(Fulda/Berlin) - Die Rechtsberater der 330 im Deutschen Mieterbund (DMB) zusammengeschlossenen örtlichen Mietervereine haben im Kalenderjahr 2005 rund 1,1 Millionen Rechtsberatungen durchgeführt.

Jede dritte Rechtsberatung drehte sich um das Thema Betriebs- und Heizkosten. "Hier machen sich die gestiegenen Energiepreise und insbesondere auch die Auseinandersetzungen um die einseitigen Preiserhöhungen der Gaslieferanten bemerkbar", erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, bei der Vorstellung der Rechtsberatungs- und Prozessstatistik des Deutschen Mieterbundes für das Kalenderjahr 2005 auf der Bundesarbeitstagung der Mieterorganisation in Fulda.

Nach den Statistiken der Mieterorganisation und der DMB Rechtsschutz-Versicherung führen etwa 97 Prozent aller Rechtsberatungen schon außergerichtlich zu einem Ergebnis. Nur in knapp 3 Prozent der Fälle müssen letztlich Gerichte entscheiden.

"DMB-Mietervereine sind keine 'Prozesshansel'. Die Rechtsberater der Mietervereine suchen und finden im Interesse der Mitglieder die außergerichtliche Lösung, unter Umständen auch den Kompromiss", erklärte der Mieterbund-Direktor. "Wir sind die Streitschlichter in Deutschland schlechthin."

Die 10 häufigsten Beratungsthemen der DMB-Mietervereine

1. Betriebskosten (1), 2004: 33,2 %, 2005: 32,5 %
2. Wohnungsmängel (2), 2004: 19,8 %, 2005: 17,9 %
3. Allgemeine Vertragsangelegenheiten (3), 2004: 8,5 %, 2005: 10,3 %
4. Mieterhöhung (4), 2004: 7,7 %, 2005: 7,5 %
5. Mietkaution (6), 2004: 6,9 %, 2005: 6,4 %
6. Schönheitsreparaturen (7), 2004: 6,6 %, 2005: 5,9 %
7. Vermieterkündigung (8), 2004: 5,3 %, 2005: 3,6 %
8. Mieterkündigung (5), 2004: 4,4 %, 2005: 6,8 %
9. Modernisierung (9), 2004: 2,7 %, 2005: 3,2 %
10. Umwandlung / Eigentümerwechsel (10), 2004: 0,7 %, 2005: 0,6 %

In Klammern die Rangfolge des Vorjahres.

"Betriebskosten und Wohnungsmängel sind schon seit Jahren die dominierenden Beratungsthemen bei uns", fasste Rips zusammen. Auffallend sei, dass 2005 deutlich weniger Beratungen zum Thema Mieterkündigung durchgeführt wurden. Hier zeigten sich die Erfolge der Mietrechtsreform bzw. der Klarstellung des Gesetzgebers zum 1. Juni 2005, wonach Mieter das unbefristete Mietverhältnis immer mit Dreimonatsfrist kündigen können. Spürbar angestiegen sind im letzten Jahr Beratungen zu Vermieterkündigungen.

Während der Großteil der Rechtsberatungen das laufende Mietverhältnis betrifft, drehen sich rund 24 Prozent aller Beratungen mittel- und unmittelbar um die Beendigung des Mietverhältnisses (Kündigungen, Schönheitsreparaturen, Mietkaution).

"Dagegen wird vorbeugende, prophylaktische Rechtsberatung vor Abschluss des Mietvertrages viel zu wenig in Anspruch genommen", erklärte Rips. Dabei sollten Mieter, bevor sie den Mietvertrag unterschreiben, wissen, welche Rechte und Pflichten sie übernehmen, welche Vertragsklauseln wirksam und welche unwirksam sind. Mieter müssen wissen, ob die geforderte Miete ortsüblich ist oder nicht, ob mit Mieterhöhungen gerechnet werden muss und, wenn ja, in welchem Umfang. Sie müssen auch wissen, ob die im Mietvertrag genannten Betriebskostenvorauszahlungen realistisch sind oder nicht.

"Wir kennen die Antworten, und wir haben mit Mietspiegel und Betriebskostenspiegel die Instrumente, um zu allen Preisfragen zu informieren", sagte Rips.

Die 10 häufigsten Beratungsthemen in Großstädten
(Berlin, München, Köln, Hannover, Düsseldorf, Stuttgart)

1. Betriebskosten 26,4 %
2. Wohnungsmängel 22,1 %
3. Mieterhöhung 10,4 %
4. Mietkaution 9,1 %
5. Allgemeine Vertragsangelegenheiten 7,4 %
6. Schönheitsreparaturen 6,7 %
7. Vermieterkündigung 6,3 %
8. Modernisierung 3,2 %
9. Mieterkündigung 3,0 %
10. Umwandlung / Eigentümerwechsel 0,6 %

In den Ballungszentren und Großstädten sind die Wohnungsmärkte nach wie vor angespannt. Dies zeigt sich auch in der Rechtsberatungsstatistik:

- Der Anteil der Rechtsberatungen zu Betriebskosten liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.

- Wohnungsmängel, das heißt Reparatur- und Mängelbeseitigungsansprüche bzw. Mietminderungen, spielen eine größere Rolle.

- Fragen zu Mieterhöhungen sind mit mehr als 10 Prozent in Großstädten das dritthäufigste Rechtsberatungsthema.

- Auch im Verhältnis Vermieterkündigung (6,3 Prozent) und Mieterkündigung (3,0 Prozent) spiegelt sich die für Mieter schwierige Wohnungsmarktlage in Großstädten wider.

Prozessstatistik 2005
Die DMB-Prozessstatistik 2005 basiert auf Zahlen der DMB Rechtsschutz-Versicherung.
1. Vertragsverletzungen, 2004: 30,7 %, 2005: 33,5 %
2. Betriebskosten, 2004: 20,8 %, 2005: 20,1 %
3. Mietkaution, 2004: 17,9 %, 2005: 17,6 %
4. Mieterhöhung, 2004: 8,8 %, 2005: 11,1 %
5. Fristlose Kündigung, 2004: 4,4 %, 2005: 4,1 %
6. Schönheitsreparaturen, 2004: 2,5 %, 2005: 3,5 %
7. Eigenbedarf, 2004: 2,5 %, 2005: 2,8 %
8. Ordentliche Kündigung, 2004: 1,7 %, 2005: 2,0 %
9. Modernisierung, 2004: 1,3 %, 2005: 1,2 %

Bei den meisten Mietrechtsprozessen geht es um Vertragsverletzungen, das heißt um Wohnungsmängel und allgemeine Vertragsangelegenheiten. 20,8 Prozent aller gerichtlichen Auseinandersetzungen beschäftigen sich mit Fragen zu Nebenkosten. Auffallend hoch bleiben mit knapp 18 Prozent Prozesse zum Thema Mietkaution. Hier geht es überwiegend um die Rückforderung von Mietkautionen. Innerhalb dieser Verfahren werden allerdings häufig auch Probleme angesprochen, die mit der Vertragsbeendigung zu tun haben, also Probleme zu Kündigungen, Schönheitsreparaturen usw.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100

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