Rechtsdienstleistungsgesetz kommt insbesondere Steuerberatern zugute
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. unterstreicht, dass es die erklärte Absicht des deutschen Gesetzgebers war, mit dem am 1.7.2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Nichtanwälte zu erweitern. Die Gesetzesänderung setzt entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts um.
Interessant für Steuerberater sind besonders Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung zu steuer- oder wirtschaftsberatenden Hauptleistungen. Anders als früher reicht ein sachlicher Zusammenhang zwischen diesen Tätigkeiten und der Rechtsdienstleistung aus. Erlaubt ist nicht nur eine untrennbar mit der Steuerberatertätigkeit verbundene Minimalberatung, sondern alles, was die Gesamtberatungsleistung rund erscheinen lässt, sofern die Schwierigkeit der enthaltenen Rechtsfragen nicht die Gesamtleistung dominiert. Betriebswirtschaftliche Empfehlungen dürfen etwa von Steuerberatern auf ihre Vereinbarkeit mit Arbeits- oder Wettbewerbsrecht geprüft werden, Steuergestaltungsberatung schließt damit zusammenhängende zivilrechtliche Beratung ein.
Nichtanwalt ist hierbei nicht gleich Nichtanwalt. Steuerberatern kommt unter nichtanwaltlichen Rechtsdienstleistern eine herausragende Rolle zu. Denn bei der Beurteilung, ob eine Rechtsdienstleistung Nebenleistung ist, ist zu berücksichtigen, welche Rechtskenntnisse für die Haupttätigkeit erforderlich sind. Steuerberater haben eine gesetzlich vorgeschriebene juristische Ausbildung auch im nichtsteuerlichen Bereich. Besonders mit dem Sozialversicherungsrecht sind Steuerberater regelmäßig befasst.
Der DStV empfiehlt Steuerberatern, in Zweifelsfällen mit Rechtsanwälten zu kooperieren und Rücksprache mit ihrer Berufshaftpflichtversicherung zu halten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 27876-2, Telefax: (030) 278767-99
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